Barrierefreies Reisen
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit soll behinderten Menschen Zugang zu verschiedenen Lebensbereichen sichern. Der Zugang sollte ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein. Das vor fünf Jahren in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert unter § 4 Barrierefreiheit folgendermaßen:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Zeit: Mittwoch, 07.11.2007, 14.00 bis ca. 16.00
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.600
Interessierte Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum im Ausschusssekretariat per E-Mail tourismusausschuss@bundestag.de anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der Sachverständigen:
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Ernst Birnmeyer, Amt für Landwirtschaft und Forsten Weißenburg in Bayern
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Dr. Carmen Hildebrandt, Tourismus GmbH Erfurt
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Johann Kreiter, Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo)
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Jan Lembach, Naturpark Nordeifel e.V.
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Erwin Pfeiffer, Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
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Wolfgang Steinbrück, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO)
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Sandra Warden, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)