INSTRUMENTE DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT NUTZEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-en) Es geht nicht darum, neue Gremien zu schaffen, sondern darum, die vorhandenen Instrumente zur Einbeziehung von Regierungsorganisationen (NGO) in die EU-Entwicklungszusammenarbeit "effizienter zu gestalten". Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1435) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Förderung der Arbeit von NGO in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit ( 14/1355) und legt weiter dar, nationale NGO hätten bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten, in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mitzuwirken. Dies gehe sowohl über den Brüsseler Dachverband europäischer NGO als durch intensiven Dialog der NGO mit der Regierung des jeweiligen Mitgliedstaates. Zudem trügen die NGO mit ihren Projekten, die von der EU 1998 mit 675 Millionen Euro kofinanziert worden seien, "wesentlich" zur praktischen Umsetzung der EU-EZ bei.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die EU zur Zeit damit befasst, das Bewilligungsverfahren für die Kofinanzierung von NGO-Vorhaben neu zu gestalten. Dies umfasse sowohl die Reorganisation verschiedener Dienste in der Kommission als auch die Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für Kofinanzierungen. Dabei zeichne sich ab, dass das Verfahren der EU-Bewilligungen nicht den Bewilligungsverfahren des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entsprechen werde. Der Regierung ist laut Antwort nichts über Überlegungen bekannt, die Bearbeitung von NGO-Förderanträgen unterhalb einer Schwelle von einer Million Euro künftig nicht in Brüssel, sondern durch die nationalen Regierungen im Rahmen einer europäischen Auftragsverwaltung durchzuführen. Im Übrigen, so die Antwort weiter, sei das BMZ bei der jetzigen Personalausstattung auch nicht in der Lage, solche Vorhaben zu bearbeiten. Bekannt sei allerdings, dass die Kommission plane, Vorhaben unter einem Wert von 50.000 Euro in Zusammenarbeit mit unabhängigen Stellen in den Mitgliedstaaten über Kleinprojektfonds zu fördern. Die Überlegungen zum endgültigen Verfahren seien aber noch nicht abgeschlossen.