Nichtstaatliche Verfolgung mit Experten erörtern(mr) Zu dem Thema "nichtstaatliche Verfolgung" und damit verbunden den internationalen Menschenrechts und Flüchtlingsschutz wird der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am Montag, dem 29. November, in Berlin eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Experten sollen Kategorien und Muster nichtstaatlicher Verfolgung aufzeigen, sich zur Leistungs und Schutzpflicht des Staates für den Einzelnen und Minderheitengruppen äußern sowie über internationale Standards, wie zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention, berichten. Aufgezeigt werden soll dabei auch, in welchem Umfang die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) bei nichtstaatlicher Verfolgung schützt und welche europäischen Staaten nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund beziehungsweise Abschiebungshindernisse anerkennen. Geklärt werden soll dabei auch, ob bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geschlechtsspezifische Verfolgung berücksichtigt wird. Ein Themenkomplex der Anhörung wird sich zudem mit den innerstaatlichen Standards des Flüchtlingsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland befassen. Die geladenen Sachverständigen kommen aus dem Bereich der Vereinten Nationen, des Justizwesens, der Kirchen, von Hochschulen sowie vom Europäischen Flüchtlingsrat und vom Zentrum für Migrationsrecht. |