Bundestag plädiert für internationale Kerosin-Steuer
(fi) Der Bundestag hat die Bundesregierung am 15. Februar aufgefordert, sich international für eine Kerosinbesteuerung oder für eine emissionsbezogene Klimaschutzabgabe im Luftverkehr einzusetzen. Er übernahm damit eine Entschließung des Finanzausschusses (14/4443) zu einer Mitteilung der Europäischen Kommission über die "Besteuerung von Flugkraftstoff" (Rats-Dok. Nr. 06743/00).
Nach Meinung der Koalitionsfraktionen gewährt diese Entschließung der Regierung den Spielraum, um international abgestimmt auf das Ziel einer Kerosinbesteuerung hinzuwirken. Sie biete ferner die Möglichkeit, steuer- und abgabenbedingte Wettbewerbsverzerrungen im Luftverkehr zu vermeiden. Die Entschließung habe den Vorteil, dass sie nicht eine Steuerpflicht des Kerosins in der EU in den Vordergrund stelle, sondern zur Einführung einer weltweit abgestimmten Steuer- oder Abgabenbelastung des Flugkraftstoffs auffordere. Ein umfassendes internationales Vorgehen in dieser Frage sei notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen und Ausweichmechanismen als Folge einer auf die EU beschränkten Steuer- oder Abgabenpflicht auszuschließen.
Wettbewerb nicht verzerren
CDU/CSU und F.D.P. hatten der Entschließung im Finanzausschuss nicht zugestimmt. Die Union hatte auf einen eigenen Entschließungsantrag verwiesen, der bereits zuvor im mitberatenden Verkehrsausschuss abgelehnt worden war. Sie brachte wie die Koalitionsfraktionen zum Ausdruck, dass gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine fraktionsübergreifende Entschließung zu dieser Frage verabschiedet werden könne.
In dem Unionsantrag sollte die Regierung aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission für eine weltweite Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs eintritt. Die Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung nur in der EU würde den Wettbewerb verzerren. Die europäischen Luftverkehrsunternehmen würden einseitig belastet und ihre internationalen Konkurrenten auf dem eigenen Markt deutlich besser gestellt.