Vorsteuerabzug erweitern
(fi) Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, das Recht auf den Vorsteuerabzug umfassend wieder herzustellen. In einem Antrag ( 14/5223) heißt es, die Bundesregierung habe das Recht mit Wirkung ab April 1999 stark beschränkt. So seien der Vorsteuerabzug aus Reisekosten des Unternehmers und seines Personals weitgehend ausgeschlossen und aus dem Erwerb und dem Betrieb von Fahrzeugen, die auch unternehmerisch verwendet werden, auf 50 Prozent beschränkt worden. Dies führe zu Nachteilen im internationalen Wettbewerb.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den weitgehenden Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten und die Beschränkung bei gemischt genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent rückgängig zu machen und dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 23. November 2000 entschieden, dass der Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus Reisekosten gegen EU-Recht verstoße. Bedenken habe er auch gegen die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aus Anschaffung und Betrieb von gemischt genutzten Fahrzeugen geäußert.