Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen
Konvent
am 06. Dezember 2002
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Delegierter, der in der Arbeitsgruppe X mitgearbeitet hat, verzichte ich darauf, noch einmal die Punkte aufzulisten, in denen die Vorschläge der Arbeitsgruppe überzeugend und zukunftsweisend sind. Ich möchte stattdessen zwei Punkte ansprechen, zu denen noch ganz erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Zum einen die in verschiedenen Bereichen nach Auflösung der Säulenstruktur vorgeschlagene Einstimmigkeit. Nach meiner Auffassung, die auch in der gestrigen Debatte schon Bestätigung gefunden hat, sind Erweiterung und Einstimmigkeit ein Widerspruch in sich. Wer Einstimmigkeit, von kurzfristigen Übergangsregeln abgesehen, fordert, sollte ehrlich sagen, dass er in den angesprochenen Bereichen eigentlich keine Änderung will. Worin könnte die Lösung des Problems liegen? Sie könnte in einer hohen qualifizierten Mehrheit liegen, etwa in einer Größenordnung von 70%. Das würde bedeuten, dass ein Fortschritt davon abhängt, dass im Rat etwa 70% der Länder und etwa 70% der vertretenen Bevölkerung die Änderung unterstützt.
Das gilt dann auch für die Einrichtung von neuen Institutionen mit operativen Befugnissen, und damit bin ich beim zweiten Punkt, dem europäischen Staatsanwalt. Dieser ist in der Arbeitsgruppe von einer deutlichen Mehrheit unterstützt worden. Mein Eindruck ist, dass das auch heute gilt. Worum geht es denn dabei? Dabei geht es nicht nur um den Schutz hochrangiger Gemeinschaftsinteressen, sondern nicht zuletzt um mehr als eine Milliarde Euro, die in jedem Jahr nach den verdienstvollen Feststellungen von OLAF in dunklen Kanälen verschwinden. Da können wir doch nicht sagen, dass dieses von unseren Steuerzahlern einfach hingenommen werden muss, und es wäre naiv anzunehmen, dass in Fällen, in denen die Verantwortung bei hochrangigen Funktionsträgern oder gar Regierungsmitgliedern liegt, eine Anklage im jeweiligen Land durch weisungsgebundene Staatsanwälte erhoben würde. Deshalb brauchen wir den europäischen Staatsanwalt. Er muss unabhängig sein. Er muss die Möglichkeit haben, Ermittlungen anzustoßen, natürlich gemeinsam mit den nationalen Staatsanwälten, damit das nationale Recht voll respektiert wird. Vor allem muss er dann vor den nationalen Strafgerichten Anklage erheben können. Dieses ist eine ganz wichtige vertrauensbildende Maßnahme im Interesse der Steuerzahler, denen finanzielle Opfer für den Aufbau Europas abverlangt werden, den wir doch alle wollen!