Bundestag und Europäisches Parlament
Bundestag und Europäisches Parlament: Partner in der europäischen Rechtssetzung
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Der Deutsche Bundestag kann nach Artikel 23 des Grundgesetzes an den EU-Gesetzgebungsprozessen mitwirken. Darüber hinaus halten die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes (EP) und des Deutschen Bundestages gemeinsame Sitzungen ab. Die Europaausschüsse der nationalen Parlamente und Mitglieder des EP treffen sich regelmäßig zur Konferenz der Europa-Ausschüsse COSAC.
Dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages gehören deutsche EP-Abgeordnete als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an, die nicht stimmberechtigt sind, aber über Rederecht verfügen. Sie informieren die Bundestagsabgeordneten über den aktuellen Stand von Gesetzgebungsverfahren im EP.
Die Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Parlamente treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch.