Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit Indonesien ( 15/3882), Moldau ( 15/3883), Palästina ( 15/3884), Polen ( 15/3885) und mit Tadschikistan ( 15/3886) vorgelegt. Sie gehen auf völkerrechtliche Abkommen mit den jeweiligen Staaten zurück.
Geregelt werden darin die völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, die Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zum Vertrag mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) heißt es, aufgrund des besonderen Status der PLO habe das Abkommen nur als Regierungsabkommen abgeschlossen werden können.