Einem erweiterten Einsatz der DNA-Analyse in der Verfolgung von Straftätern hat der Bundesrat am 8. Juli zugestimmt. Nach dem Gesetz soll die Registrierung der genetischen Daten grundsätzlich erlaubt sein, wenn ein Verdächtiger bereits mehrmals auffällig geworden ist und weiterhin Wiederholungsgefahr besteht, auch wenn es sich nur um kleinere Straftaten handelt.
Sie könne, so Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), dieser maßvollen Erweiterung des Anwendungsbereichs der DNA-Analyse zustimmen, auch wenn die eine oder andere Regelung aus ihrer Sicht nicht nötig gewesen wäre. Kein Verständnis habe sie jedoch für noch weitergehende Forderungen wie der Abschaffung des Richtervorbehalts (der Erfordernis, dass ein Richter die DNA-Analyse anordnen muss) sowie der Einführung von DNA-Reihentests. Dies sei "justizpolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich höchst bedenklich", urteilte Schubert.
Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) begrüßte die Verbesserungen, die mit diesem Gesetz erzielt worden seien. Gleichwohl besteht aus seiner Sicht weiterer Handlungsbedarf. Sein Ziel sei es weiterhin, die DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichzusetzen. Gleichzeitig solle diese Methode zum Standard erkennungsdienstlicher Behandlung gemacht werden, so Schliemann.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich zufrieden damit, dass das Gesetz zustande gekommen ist. Man habe getan, was rechtsstaatlich geboten sei. Eine Gleichstellung der DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck sowie ein Verzicht auf den Richtervorbehalt seien jedoch schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptabel, betonte die Ministerin.