Der ebenfalls von Bayern eingebrachte Entwurf sieht die Erweiterung des Anwendungsbereiches der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern vor. Man wolle nicht, so Bayerns Staatsministerin der Justiz Beate Merk (CSU), im Jugendstrafrecht die originäre Sicherungsverwahrung einführen. Man habe es mit Jugendlichen zu tun, bei denen zum Urteilzeitpunkt erhebliche Reiferückstände vorlägen. Diese jungen Täter sollten auf jeden Fall die Chance erhalten, die Rückstände durch Entwicklung ihrer Persönlichkeit unter der Einwirkung des Jugendstrafvollzuges auszugleichen. Dennoch wolle man die Möglichkeit schaffen, vor Ende des Vollzuges der Jugendstrafe noch einmal genau zu überprüfen, ob eine Entlassung wirklich verantwortet werden könne. Die derzeitige Regelung lasse dies nicht zu. Wer es mit dem Opferschutz ernst meine, müsse bereit sein, derartige Sicherheitslücken zu schließen. Dies sei man der Bevölkerung schuldig, so Merk.
Auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei eine Maßregel der Besserung und Sicherung mit dem Ziel, den Verurteilten möglichst bald wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Es gehe daher nicht, wie von Kritikern immer wieder behauptet, um ein Wegsperren für alle Zeit. Der Entwurf sehe vor, in jährlichem Abstand durch das Gericht prüfen zu lassen, ob eine weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erforderlich ist.
Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) unterstützt grundsätzlich die Reform. Allerdings dürfe die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche nur in seltenen Einzelfällen möglich sein. Mehr als von diesem schwierigen Rechtsmittel verspricht sich Schubert von der Verstärkung der Führungsaufsicht, die zur Kontrolle der Lebensführung ehemaliger Straftäter dient. Künftig solle die Führungsaufsicht auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren ausgedehnt werden. Auch weitergehende Anordnungen wie zum Beispiel Therapien oder der Verzicht auf Alkohol sollten möglich sein. Umstritten ist derzeit noch, inwieweit Gerichte auch Kontaktverbote aussprechen dürfen.
Auch Hessen sieht laut Justizminister Jürgen Banzer (CDU) derzeit Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die im Interesse der Bürger so schnell wie möglich geschlossen werden müssten. Die geltenden Regelungen könnten nicht verhindern, dass gefährliche Ersttäter trotz fortbestehender Gefährlichkeit aus der Haft entlassen werden müssen. Für das Schutzbedürfnis der Bevölkerung mache es keinen Unterschied, ob der hoch gefährliche Gefangene vorher ein- oder mehrmal verurteilt wurde, so Banzer.
Dem Regierungsentwurf eines Europäischen Haftbefehlsgesetzes steht Bayern kritisch gegenüber. Schon im Jahr 2004 hatte sich der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag verabschiedete Gesetz für nichtig erklärt hat, musste die Bundesregierung eine erneuerte Fassung vorlegen. Diese trage, so Justizministerin Merk, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar weitgehend Rechnung, doch müsse in einem wichtigen Punkt widersprochen werden. Noch immer werde, trotz aller Verbesserungen, deutschen Staatsbürgern nicht in ausreichendem Maße Schutz vor Auslieferung gewährt. Es fehle nach wie vor an einer gesetzlich verankerten generellen Verhältnismäßigkeitsprüfung vor einer Auslieferung. So notwendig der Europäische Haftbefehl zur Bekämpfung des Terrorismus und der international organisierten Kriminalität einerseits sei, so erforderlich sei es aber andererseits, dass der Schutz Deutscher vor Auslieferung nur aufgegeben wird, wenn dies zur Verfolgung eines internationalen Verbrechens zwingend notwendig ist.
Eine Fortentwicklung der Pflegeversicherung ohne Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mache keinen Sinn, so die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU). Pflegefachliche Kompetenz von bürgerschaftlich engagierten Menschen werde in Zukunft dringend benötigt. Deshalb habe man einen Gesetzentwurf eingereicht, der vorsehe, dass bürgerlich engagierte Gruppen durch die Pflegekassen unterstützt werden. Dazu könnten beispielsweise die Sterbebegleitung durch Hospizgruppen in Pflegeheimen oder die Unterstützung häuslicher Pflegearrangements durch Entlastung pflegender Angehöriger in den Katalog der Fördermaßnahmen aufgenommen werden. Stolz sprach sich für ein Fördervolumen von bundesweit anfangs 20 Millionen Euro aus. Dies sei nicht nur vertretbar, sondern notwendig, so Stolz. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass dieses Geld eine gute Investition in die Zukunft der Pflege sein werde.