Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat in seiner Funktion als Vorsitzender der Rundfunkkonferenz der Länder die Medienpolitik der EU-Kommission kritisiert. In der Sitzung des Bundesrates am 10. März warf er der Kommission im Rahmen einer Stellungnahme der Länder zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie vor, mit ihren engen und teilweise unsinnigen Vorschriften die Programme und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland regeln zu wollen. Dies sei eine "klare Kompetenzüberschreitung", so Beck, der von einem "Staatsrundfunk à la EU-Kommission" sprach, den man nicht hinnehmen werde.
Schon im Februar hatte die Europäische Kommission mit einem erweiterten Fragenkatalog an die Bundesregierung für Verwirrung gesorgt. Man erwartete detaillierte Auskünfte über die Verwendung der Rundfunkgebühren. Schon damals äußerten sich sowohl die Sender als auch die Rundfunkkommission der Länder "befremdet" und "verwundert" über das Auskunftsersuchen.
Es brauche, so erläuterte Rundfunkkommissionsvorsitzender Beck weiter, eine schlüssige europäische Medienpolitik, welche den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume zusichere. Davon sei die vorliegende EU-Fernsehrichtlinie weit entfernt. So seien die Regelungen zu den Werbezeiten viel zu eng gefasst. Man müsse dort den Fernsehanstalten mehr Freiräume geben und dürfe "nicht die Sekunden zählen", forderte Beck. Anders verhalte es sich mit den Vorschriften zum "product placement". Hier werde deutlich mehr zugelassen als aus deutscher Sicht vertretbar sei.
Die vorgesehene Quotenregelung für die Ausstrahlung europäischer Werke solle reduziert oder besser noch ganz abgeschafft werden, forderte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, der auch die europäischen Vorgaben bei der Ausgestaltung der Aufsichtsgremien strikt ablehnte. Alle Versuche, die Länderverantwortung in diesem Punkt in Frage zu stellen, werden scheitern, versicherte er. Dennoch sei man bereit, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, auch wenn derzeit der Eindruck entstehe, die linke Hand wisse nicht was die rechte tue. Der Streit um die Abstimmung der Richtlinien für E-Commerce und Fernsehen aufeinander sei nur ein Beispiel dafür. Dieser Streit werde zudem auf dem Rücken von Bund und Ländern ausgetragen.
Einerseits fordere die EU die rasche Digitalisierung der Medien. Andererseits verbiete man über das Beihilfe- und Wettbewerbsrecht, beispielsweise im DVB-T-Projekt Berlin-Brandenburg, eine zielgenaue Förderung des Digitalfernsehens. Für den Fall weiterer Übergriffe der Kommission auf Länderrechte kündigte Beck entschiedenen Widerstand der Länder an. Man scheue auch nicht den Gang zum Europäischen Gerichtshof in der einen oder anderen Frage, machte er abschließend deutlich.