Inneres. Handlungsbedarf angesichts der steigenden Anwendung von "Scoring-Verfahren" sehen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/683). Danach soll bei wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen mehr Datenschutz erreicht werden. Die Fraktion führt an, bei der Methode des "Scoring" werde die Kreditwürdigkeit von Betroffenen anhand von Kriterien bewertet, die von deren tatsächlichem (Zahlungs-)Verhalten unabhängig sei. Das Score-Verfahren werde dennoch sowohl bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) als auch bei Anbietern von Telekommunikationsunternehmen und im Bereich der Banken angewendet. Danach wird etwa bei Warenbestellungen die Bonität (Zahlungsfähigkeit) von Kunden bereits während des Erhebungsvorganges durch Datenkategorien überprüft, die nichts mit dem konkreten Zahlungsverhalten einer Person zu tun haben.
Nach Ansicht der Abgeordneten ist es "eine nicht hinnehmbare Diskriminierung", wenn Betroffene bereits im Vorfeld allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechtes, ihres Alters, ihrer Nationalität oder ihrer Adresse eingestuft werden. Dies habe zur Folge, dass sie die Risikobewertung nicht durch das eigene Verhalten beeinflussen können.
Die Bundesregierung soll solche branchenübergreifenden Auskunftssysteme begrenzen und klaren Regelungen unterwerfen. Vielmehr seien die Auskünfte "auf relevante individuelle Informationen zu Zahlungsverhalten, zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beschränken". Sicherzustellen sei auch, dass Betroffene über verwendete Scorewerte und dazu eingegangene Daten oder Merkmale informiert werden. Eine Ablehnung datenschutzrechtlicher Auskünfte der Unternehmen und Einrichtungen über das verwendete Verfahren unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei nicht akzeptabel, heißt es. Außerdem soll die Regierung durch eine gesetzliche Regelung dafür Sorge tragen, dass Betroffene bei der Kreditvergabe oder der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen nicht bereits vorab aufgrund schlechter Scorewerte benachteiligt werden. So sei eine negative Beurteilung aufgrund der bisher verwendeten "Scoring"-Daten nicht gerechtfertigt, wenn es keine Hinweise auf negative individuelle Umstände gebe. wol