Sport. Mit gesetzlichen Regelungen will die Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo) die Eigenverantwortung von Sportverbänden, Sportlern, Trainern und Ausbildern im Kampf gegen Doping unterstützen. Die vom Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Manfred von Richthofen, initiierte Kommission erläuterte ihre Vorschläge in der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am 8. März.
Sie will erreichen, dass alle deutschen Sportverbände die flächendeckende Zuständigkeit von Sportschiedsgerichten für Doping-Streitigkeiten erhalten, ohne dass der Gang zu öffentlichen Gerichten zulässig ist. Gesetze sollten die Autonomie des Sports ergänzen und unterstützen, aber nicht ersetzen. Dies folge dem World Anti-Doping-Code (WADA) und gebe den Verbänden Rechtssicherheit gegen unabsehbare Haftrisiken, erfordere aber gesetzgeberische Änderungen.
Gesetzliche Mindeststandards gegen Dopingmissbrauch sollen durch Bindung der staatlichen Sportförderung gesichert werden.
Zur klaren Eigenverantwortung von Sportlern, Trainern und Ausbildern sollen Hersteller doping-relevante Präparate mit Warnhinweisen auf den Packungen versehen und die Informationspflicht auf Ärzte und Apothekern ausweiten. Staatliches Vorgehen dürfe aus verfassungsrechtlichen Gründen nur letztes Mittel sein, um existente Regelungsdefizite zu beseitigen.
Der freie Warenverkehr für Doping-Mittel im Arzneimittelgesetz soll aufgehoben und der Postversand unterbunden werden. Fitnessstudios und ähnliche Betriebe sollten der Überwachung von Polizei und Behörden unterworfen sein, um das Betreten von Räumen, Sicherstellung von Unterlagen oder Probenahmen rechtlich zu ermöglichen. Bandenmäßiges oder gewerbliches Verbreiten von Doping-Substanzen soll mit hohen Freiheitsstrafen sanktioniert werden können. Bisherigen Defiziten bei der Ermittlung von Doping sollte durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften begegnet werden, da nur durch geschulte Kräfte eine Aufdeckung von Straftaten zu erreichen sei. wol