Finanzen. Zur Reform der direkten Steuern hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf ( 16/679) vorgelegt. Die Abgeordneten empfehlen, ein neues, einfaches und verständliches Einkommensteuergesetz zu schaffen. Als Ergebnis werde für die meisten Bürger die Steuererklärung auf einer DIN-A4-Seite in einer Stunde erledigt sein, verspricht die Fraktion. Die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers solle als Maßstab für die Besteuerung wieder in den Vordergrund treten. Derzeit sei das Einkommensteuerrecht mit seinen vielen Ausnahmen viel zu kompliziert und unverständlich. Zahlreiche Ausnahmen führten zu einer ungerechten Besteuerung.
Kernstück des Entwurfs ist ein Stufentarif mit den Sätzen von 15, 25 und 35 Prozent. Auf Ausnahmen von der Bemessungsgrundlage sei zu verzichten. Jedem Steuerzahler, seinem Ehegatten und seinen Kindern solle jeweils ein steuerfreier Grundfreibetrag von 7.700 Euro zustehen. Für sein Jahreseinkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro solle er 15 Prozent Einkommensteuer zahlen, für Einkommen zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro 25 Prozent und für Einkommen über 40.000 Euro 35 Prozent.
Für alle Unternehmen soll es sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer einen Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 Prozent geben. Die neue Unternehmensteuer wäre damit rechtsform- und finanzierungsneutral. Die 15-Prozent-Stufe solle für Einkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro und die 25-Prozent-Stufe für Einkommen über 15.000 Euro gelten.
Die Abgeordneten raten darüber hinaus zu einer modernen und europatauglichen Gruppenbesteuerung, die alle Unternehmen eines Konzerns in der EU in eine einheitliche Besteuerung einbezieht. Bei Grundstücksübertragungen innerhalb dieser Gruppe solle keine Grunderwerbsteuer anfallen. Die Gewerbesteuer wollen die Liberalen abschaffen und den Gemeinden eine "angemessene Ersatzfinanzierung" zugestehen. Das Umwandlungssteuerrecht solle so in das Unternehmensteuerrecht integriert werden, dass Umwandlungen bei Unternehmen ohne die Besteuerung stiller Reserven möglich sind. Ferner plädieren die Liberalen dafür, das Vermögensteuergesetz abzuschaffen. Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wollen sie eine Regelung einführen, welche die Familienunternehmen schont.
Schließlich schlägt die FDP für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent vor. Diese solle an der Quelle, also bei der kontoführenden Bank oder dem ausschüttenden Unternehmen, abgeführt werden. Das Bankgeheimnis könne dadurch wieder hergestellt werden, weil Kontenabfragen und Kontrollmitteilungen überflüssig würden. Die Quellenbesteuerung bei Kapitalbeträgen führe zu mehr Steuergerechtigkeit, weil alle Vermögenserträge ausnahmslos erfasst würden. Dadurch würde auch der Finanzplatz Deutschland gestärkt, heißt es weiter. vom