Umwelt. Ein UN-Abkommen zur Vermeidung zwischenstaatlicher Konflikte um Süßwasser aus Flüssen soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/738) vorgelegt, den der Bundestag am 9. März zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat. Das Abkommen verpflichtet die Staaten zur "Vermeidung bedeutender Schäden für andere Flussanrainerstaaten". Weiter heißt es, Deutschland verhalte sich bei der Nutzung grenzüberschreitender Binnengewässer seit langem gut nachbarschaftlich. Dazu seien bereits völkerrechtliche Verträge mit den Nachbarstaaten abgeschlossen worden. Die UN-Generalversammlung habe das Abkommen im Mai 1997 angenommen. Vorgesehen ist etwa ein regelmäßiger Austausch der Anrainerstaaten über die Wassergüte. mpi