Finanzen. Die geplante Verschärfung der so genannten Ein-Prozent-Regelung bei der privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen stößt bei den Betroffenen auf Kritik. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 7. März hervor. Gegenstand der Anhörung waren die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ( 16/634) sowie des Bundesrates zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen ( 16/520).
Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, die Ein-Prozent-Regelung auf solche Fahrzeuge zu beschränken, die nachweislich zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Nach der Regelung kann die private Nutzung eines Fahrzeugs pro Monat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer bewertet werden.
In der gemeinsamen Stellungnahme der acht führenden Wirtschaftsverbände heißt es, die Ein-Prozent-Regelung habe sich bewährt. Ihre Einschränkung stünde im Widerspruch zum Ziel der Regierung, das Besteuerungsverfahren durch Pauschalierungen zu vereinfachen. Bei einem Überschreiten der 50-Prozent-Schwelle müsste der Steuerzahler die entsprechende betriebliche Nutzung nachweisen. Dazu käme nur die Führung eines Fahrtenbuches in Betracht.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes weist darauf hin, dass wegen des notwendigen Transports der Arbeiter zu verschiedenen Baustellen korrekte Fahrtenbücher geführt werden müssten. Die Regierung wird aufgefordert, die Bürokratiebelastung der Betriebe nicht noch zu verschärfen. Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sieht in der geplanten Neuregelung eine Verkomplizierung. Wenn Fahrtenbücher geführt werden müssten, bedeute dies mehr Arbeit für die Steuerverwaltung. Der Verband der Deutschen Automobilindustrie befürchtet Einsparreaktionen bei den Betrieben, indem auf Ausstattungsteile verzichtet oder von deutschen zu ausländischen Anbietern gewechselt wird. Kritik wird auch am Vorhaben der Regierung geübt, die Empfänger von Gebäudereinigungsleistungen zu Schuldnern der dabei anfallenden Umsatzsteuer zu machen. Die Regierung verspricht sich davon, dass Umsätze der Unternehmen vollständig steuerlich erfasst werden.
Die Wirtschaftsverbände befürchten Abgrenzungsprobleme und finanzielle Risiken für die Gebäudereiniger. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks betrachtet das Vorhaben als bürokratisch und Image schädigend. Es gebe keine Erkenntnisse, dass Reinigungsunternehmen unzuverlässiger seien als andere Branchen. Die Folge wäre, dass der Branche zahlreiche Aufträge und damit auch Arbeitsplätze verloren gehen. Der Verband vermutet, dass damit nicht die Meisterbetriebe, sondern die Gruppe von Kleinstbetrieben der so genannten "Reinigung nach Hausfrauenart" getroffen werden solle, die dem Fiskus aufgefallen seien. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände befürchtet einen unangemessenen Kosten- und Personalaufwand für die Kommunen.
Die aufgrund von Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs geplante Besteuerung von Glücksspielumsätzen öffentlicher Spielbanken ist nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft mit neuen Verwaltungsstrukturen und personellem Mehrbedarf in den Finanzämtern verbunden. Derzeit würden Glücksspiele in den Ländern von einem dafür zuständigen Finanzamt zentral besteuert. Die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft spricht sich wie der Bundesrat für eine Spieleinsatzsteuer aus, mit der auch im Nachhinein illegal erzielte Gewinne steuerlich abgeschöpft und von ausländischen Online-Spieleanbietern erzielte Einnahmen besteuert werden könnten. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten, dass die Einführung einer Spieleinsatzsteuer die Zulässigkeit der von Gemeinden erhobenen Vergnügungssteuer auf Spielgeräte in Frage stellen könnte. Die Bundesregierung hat die Einwände des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf in den meisten Punkten zurückgewiesen. Die Regierung sei bereit, Fragen der Besteuerung von Spieleinsätzen zu erörtern. vom