Finanzen. Die Bundesregierung soll das Vertrauen der Anleger in die offenen Immobilienfonds stärken und die Stabilität des Marktes sichern. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/661), den der Bundestag am 9. März zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Die Schließung des offenen Immobilienfonds der Deutschen Bank Grundbesitz-Invest und zweier offener Immobilienfonds des Münchner Anbieters KanAm habe gezeigt, dass diese Fonds nicht so sicher, stabil und ertragreich sind, wie das von vielen Verbrauchern angenommen und von den Betreibern zum Teil behauptet worden sei. Wegen der Schließung dreier Fonds in kurzer Zeit und umfangreicher Mittelabflüsse aus anderen Fonds könne die Branche das Vertrauen der Anleger nicht selbst wieder gewinnen. Es seien deshalb gesetzgeberische Konsequenzen erforderlich, so die Fraktion.
Die Abgeordneten empfehlen, dass künftig wie in Frankreich einmal im Quartal der Wert jeder Immobilie festgestellt werden soll. Die jährliche Begutachtung bilde die Wertentwicklung auf den Immobilienmärkten nur unzureichend ab und könne zu abrupten Korrekturen führen. Um Zweifel an der Unabhängigkeit der Sachverständigen zu beseitigen, sollen diese künftig von einer neutralen Stelle bestellt werden. Auch müssten die Immobilien noch stärker nach Kriterien wie Anschaffungsnebenkosten oder Rückstellungen für latente Steuern ausgerichtet werden.
Die Fraktion schlägt zudem vor, dass die Investmentgesellschaften nicht mehr allein und unabhängig entscheiden sollen, ob die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt wird oder nicht. Die Rücknahme der Anteile solle künftig nur von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgesetzt werden können. Ferner sollten die Verursacher möglicher Kurskorrekturen bei einer vorzeitigen Rückforderung von Fondsanteilen an den Kosten beteiligt werden. Ebenso wollen die Grünen die Mindestliquidität auf zehn Prozent des Fondsvermögens anheben. Engagements institutioneller Anleger sollten künftig ab einer Million Euro bei der BaFin angezeigt werden müssen, weil solche Großengagements eine Gefahr für die Stabilität der Fonds darstellen könnten. Darüber hinaus treten die Abgeordneten für mehr Transparenz in der Geschäftstätigkeit der Fonds und einen besseren Verbraucherschutz ein, indem vor dem Verkauf auf die Möglichkeit des Totalverlustes hingewiesen werden müsse. Die Verjährungsfristen des Investmentgesetzes sollten an die allgemeine zivilrechtliche Verjährung von drei bis zehn Jahren angepasst werden. vom