hib-Meldung
049/2007
Datum: 28.02.2007
heute im Bundestag - 28.02.2007
Bundesregierung plant keinen prüfungsfreien Praxisaufstieg bei Bundespolizei
16/4332) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4226) mit. Die unterschiedlichen
Aufstiegsvarianten - Ausbildungsaufstieg, Praxisaufstieg und
beschränkter Praxisaufstieg - erlaubten es nach Ansicht der
Regierung, dem "dienstlichen Bedarf und den individuellen
Fähigkeiten und Bedürfnissen" der Beschäftigten
entsprechend Aufstiegsmöglichkeiten anzubieten. Man beurteile
die Auswirkungen des bisherigen Laufbahnmodells auf den
Dienstalltag grundsätzlich positiv, allerdings würden die
Verfahren noch in diesem Jahr evaluiert werden, um zu prüfen,
ob die Ziele erreicht wurden oder ob es Anpassungsbedarf gibt. Die
Frage der Liberalen, ob ein lehrgangs- oder prüfungsfreier
Praxisaufstieg geplant sei, wird verneint: Ein solcher Aufstieg
würde zwar kurzfristig bei den Beamten positiv aufgenommen
werden, längerfristig sei aber "zu befürchten, dass die
Beamtinnen und Beamten erkennen werden, dass die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im erforderlichen Umfang
vorhanden sind". Dies könne zu Demotivation, Unzufriedenheit
und Frustration bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen.
Berlin: (hib/SUK) Drei Viertel aller Polizeivollzugsbeamten der
Bundespolizei sind Beamte im mittleren Dienst. Dabei nehmen
jährlich etwa 600 Polizeibeamte am Praxisaufstieg in den
gehobenen Dienst teil. Das teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_049/06