Raub, Körperverletzung und Drogenmissbrauch sind verbreitete Straftaten unter Jugendlichen. Und immer häufiger wird ein fehlendes Unrechtsbewusstsein festgestellt. Die Ursachen dafür sind vielfältig, ebenso wie die Maßnahmen, Jugendkriminalität einzudämmen. Blickpunkt Bundestag hat die Fraktionen gefragt, wie wir jugendlichen Straftätern begegnen sollen.
Das Alter ist entscheidend für das Strafmaß und das Verfahren. Wenn jugendliche Straftäter 14 Jahre und älter sind, sind sie vor dem Gesetz schuldfähig und können selbst vor Gericht gestellt werden. Diese Fälle werden nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Bei allen 18- bis 20-jährigen Angeklagten entscheidet das Jugendgericht, ob jugendstrafrechtliche Sanktionen oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen, obwohl sie zum Tatzeitpunkt schon volljährig waren. Das Jugendstrafrecht wird angewandt, wenn der Täter nach seiner Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen entsprach oder die Tat als eine „Jugendverfehlung“ eingestuft werden kann. Das Jugendstrafrecht sieht im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht vor allem erzieherische Mittel vor.
Wer in jungen Jahren straffällig geworden ist, hat in der Regel jemanden beleidigt, ist schwarzgefahren, war in eine Rauferei verwickelt, hat Haschisch gekauft, geklaut, oder kleine Einbrüche begangen. Bei den tatverdächtigen deutschen Jugendlichen gehörten 2003 Ladendiebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu den Top Drei der Straftaten, gefolgt von Diebstahl unter erschwerenden Umständen und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis.
Rückläufig waren die Tatverdächtigenzahlen Jugendlicher insbesondere bei Ladendiebstahl, dagegen stiegen sie besonders bei Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis im Vergleich zum Vorjahr an.
Die allermeisten jungen Straftäter sind Männer. 2003 waren 74,2 Prozent der tatverdächtigen Jugendlichen männlich, 25,8 Prozent weiblich. Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Tatverdächtigen hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Auffällig ist die Zunahme bei den Gewaltdelikten. Insbesondere bei den tatverdächtigen deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen ist eine Zunahme bei den Körperverletzungsdelikten festzustellen.
Außerdem ist die Anzahl weiblicher Tatverdächtiger unter 21 Jahren bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung kontinuierlich gestiegen. Eine weitere Zunahme gab es bei Cannabisdelikten und bei Leistungserschleichung. Zudem ist der Anteil Nichtdeutscher insbesondere bei Raub- und Rauschgiftdelikten noch immer hoch.
Die Gründe für Jugendkriminalität sind vielschichtig und nicht eindeutig zu benennen. Insgesamt stellen Jugendforscher immer wieder ein fehlendes Unrechtsbewusstsein bei Jugendlichen fest. Das familiäre und soziale Umfeld, die Schule und die allgemeine Lebenslage spielen eine entscheidende Rolle. Jugendliche, die in ihrer Kindheit oder aber auch als Jugendliche Opfer familiärer Gewalt wurden, werden erheblich häufiger selbst gewalttätig als junge Menschen, die persönlich keine Gewalt erfahren haben.
Unterschätzt wird oft die soziale Stellung unter Gleichaltrigen. Um von der „Clique“ akzeptiert und anerkannt zu werden, begehen Jugendliche Straftaten, zum Beispiel als eine Art „Mutprobe“. Ein weiterer Auslöser für Jugendkriminalität ist der zunehmende Drogenkonsum. Dazu zählen zum einen der Alkoholeinfluss und zum anderen illegale Drogen (wie Haschisch, Marihuana).
Immer wieder werden auch die Medien für die steigenden Zahlen krimineller Jugendlicher verantwortlich gemacht. Der Konsum von Gewaltfilmen, Gewaltvideos, Gewaltcomputerspielen oder allein die Darstellung von Gewalt in Nachrichtensendungen hat laut der Wissenschaft erheblichen Einfluss auf das Verhalten junger Menschen. Auch die gescheiterte Integration von nichtdeutschen Jugendlichen ist eine Ursache für Jugendkriminalität, besonders in großen Städten.
Auf Messers Schneide stehen Jugendliche, die bereits straffällig wurden. Politik und Gesellschaft versuchen daher, mit Präventionsprogrammen, Jugendinitiativen und Aufklärungsarbeit zu verhindern, dass junge Menschen kriminell handeln.
Text: Birte Betzendahl
Foto: picture-alliance
Erschienen am 01. Februar 2005
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Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität.