Menschenrechte und ihre Durchsetzung sind die Grundlage jeder zivilisierten Gesellschaft; ohne sie kann friedliches Zusammenleben nicht gelingen. Der Deutsche Bundestag unterstreicht diese Überzeugung mit einem eigenständigen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Mitglieder dieses Ausschusses beobachten die Lage der Menschenrechte und den Menschenrechtsschutz im In- und Ausland. Sie halten dabei Kontakt mit den staatlichen Stellen, die sie kontrollieren, und mit den Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, aber auch in Europa und weltweit. Die enge Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und seinen Partnerinstitutionen in anderen Ländern trägt wesentlich zur erfolgreichen Arbeit des Ausschusses bei.
In der laufenden Wahlperiode bilden unter anderem Fragen der Einhaltung von normierten Menschenrechten im Rahmen der UN-Reformen, aber auch auf europäischer Ebene einen wichtigen Schwerpunkt. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der die Menschenrechtskommission abgelöst hat, soll — mit Unterstützung Deutschlands, das mit einer verpflichtend hohen Stimmenzahl zum Mitglied gewählt worden ist — zu einem möglichst effektiven Gremium entwickelt werden. Dabei kommt einer gemeinsamen Menschenrechtspolitik — gerade auch der EU — große Bedeutung zu.
In einer öffentlichen Anhörung ist der Ausschuss der Frage nachgegangen, wie die bestehenden Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechten und Menschenrechtsschutz — von der Berichtspflicht über das Monitoring bis hin zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der internationalen Diplomatie — wirksamer genutzt werden können. Auch die Aktivitäten des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) werden vom Menschenrechtsausschuss aufgegriffen und unterstützt.
Selbstverständlich thematisiert der Ausschuss auch aktuelle Menschenrechtsfragen und -katastrophen. Beispiele sind etwa der Skandal um geheime CIA-Flüge und die Verschleppung von Bürgern in illegale Foltergefängnisse auch in Mitgliedsstaaten der EU beziehungsweise des Europarates. Weitere Beispiele sind die Auseinandersetzung mit Menschenrechtsverletzungen im Kampf gegen den Terrorismus und insbesondere die Zurückweisung von Versuchen, das unbedingte Folterverbot aufzuweichen. Fragen des Für und Wider einer Grundrechteagentur für die EU, aber auch die Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland und Europa, vor allem auch die wohl größte Gefahr einer menschenrechtlichen und humanitären Katastrophe der Gegenwart in Darfur — all das hat der Ausschuss aufgegriffen.
In seiner Arbeit setzt der Menschenrechtsausschuss einerseits stark auf die Zusammenarbeit mit den wichtigen, national und international tätigen Menschenrechtsorganisationen, aber auch auf die Kooperation mit anderen Ausschüssen des Bundestages und der Landtage. Bürgerbeschwerden enthalten ebenfalls häufig wichtige menschenrechtliche Aspekte.
Trotz der vielen Bemühungen auf UN-Ebene und in den Regionalorganisationen der Welt muss die Menschenrechtslage in vielen Ländern als problematisch angesehen werden. Deshalb halten die Ausschussmitglieder es fraktionsübergreifend für besonders wichtig, Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsverteidiger in aller Welt zu schützen und zu unterstützen.
Der zweite Verantwortungsbereich ist die humanitäre Hilfe. Der Ausschuss lässt sich kontinuierlich über Hilfsaktionen nach Naturkatastrophen oder militärischen Auseinandersetzungen informieren; darüber hinaus nutzen die Mitglieder ihre vielfältigen Kontakte, um Hilfsprojekte engagiert zu begleiten, Probleme der Finanzierung aus dem Weg zu räumen und die Effizienz der aufgebrachten Mittel zu erhöhen.
Aktualisiert am 30. August 2007« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
herta.daeubler-gmelin@bundestag.de
Der Ausschuss hat 16 Mitglieder, CDU/CSU: 6, SPD: 6, FDP: 2, Die Linke.: 1, Bündnis 90/Die Grünen: 1.
„Menschenrechtsfragen sind uns als
Ausschuss des Deutschen Bundestages natürlich auch in
Deutschland ganz besonders wichtig. Da gibt es sehr viele Facetten.
Etwa beim Umgang mit Flüchtlingen. Zum Beispiel muss in die
Rückführungsregelungen mehr Menschlichkeit und
Transparenz Eingang finden. Aber auch der Umgang mit Minderheiten
ist in diesem Zusammenhang von besonderer
Bedeutung.“
Herta Däubler-Gmelin (SPD)