In manchen Ländern führt das Militär ein
Eigenleben als Staat im Staat. Solche undemokratischen
Auswüchse und die Rolle der Wehrmacht im
nationalsozialistischen Deutschland vor Augen, entschied sich der
Bundestag bei der Wiederbewaffnung für eine doppelte
Absicherung: An der Spitze der Bundeswehr steht ein Mitglied der
Bundesregierung — und über ihren Einsatz entscheidet der
Bundestag. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
1994 gilt letzteres explizit auch für Auslandseinsätze.
Das Wort Parlamentsarmee ist keine pure Absichtserklärung.
Ohne Zustimmung des Bundestages setzt kein Bundeswehrsoldat seine
Stiefel auf ausländischen Boden.
Nur die Amtshilfe und die Unterstützung von Polizei und THW
etwa nach Katastrophen kann der Verteidigungsminister anordnen.
Für alles andere gilt der Vorbehalt: Bewaffneter Einsatz erst
nach Abstimmung. Viele Standardaufgaben (wie Manöver) kann die
Bundeswehr aufgrund der vom Bundestag beschlossenen
Zugehörigkeit Deutschlands zur NATO und zur EU erfüllen,
ohne jedes Mal neu anfragen zu müssen. Doch wie das
Verfassungsgericht im Mai 2008 wieder klargestellt hat, darf das
Parlament selbst dann nicht übergangen werden, wenn etwa
AWACS-Aufklärungsflugzeuge im Rahmen der NATO-Solidarität
„Routineflüge” unternehmen, zugleich aber konkrete
Anhaltspunkte dafür vor liegen, dass die darin mitfliegenden
Bundeswehrsoldaten in Kampfhandlungen verwickelt werden
können.
Dreh- und Angelpunkt der parlamentarischen Beteiligung ist der
Auswärtige Ausschuss. Auch dies macht deutlich, dass es bei
einem Marschbefehl um mehr als militärische Fachfragen,
nämlich um außen- und sicherheitspolitische
Zusammenhänge geht. Nachdem die Bundesregierung einen Antrag
beim Bundestag eingereicht und dieser sich in Erster Beratung damit
befasst hat, organisiert der Auswärtige Ausschuss die
Detailberatungen und erhält Stellung nahmen mitberatender
Gremien, besonders natürlich die des Verteidigungsausschusses.
Bleiben Zweifel an der Gestaltung des Einsatzmandates, kann die
Regierung diese etwa durch erläuternde
Protokollerklärungen zu entkräften versuchen. Dann wird
im Plenum namentlich abgestimmt.
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Erschienen am 18. Juni 2008
Auswärtiger Ausschuss
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(Rubrik Ausschüsse)