ZEnsus
Register statt Fragebögen
Der Bundestag hat am 20. September einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zensusvorbereitungsgesetz ( 16/5525 ) zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die erstmalige Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011. Die Abgeordneten folgten mit ihrem Votum einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses, der zu dem Gesetzentwurf am 17. September eine Sachverständigenanhörung veranstaltet und am 19. September darüber abgestimmt hatte.
Die für Volkszählungen bislang übliche Befragung aller Einwohner soll nun im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melde- und anderer Verwaltungsregister ersetzt werden. Das Zensusvorbereitungsgesetz regelt den Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters zur Vorbereitung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und die Übermittlung der Daten durch die Vermessungs- und Meldebehörden sowie die Bundesagentur für Arbeit an das Statistische Bundesamt zum 1. April 2008.
Ein neuer Zensus ist nach Ansicht von Sabine Bechtold vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden nötig, da die aktuellen Bevölkerungszahlen auf einer Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern und der Auszählung der DDR-Register von 1990 basierten. "Wenn die Daten über eine so lange Zeit fortgeschrieben werden, ist es klar, dass sich Fehler einschleichen." Da mehr als 50 Gesetze auf den Bevölkerungszahlen basierten - so etwa Regelungen zum Finanzausgleich, zur Festlegung der Wahlkreise oder der Bundesratssitze - müsse man nun dringend "zuverlässige Bevölkerungs- und Strukturdaten" erheben. Dem schloss sich Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Stuttgart, an. Gerade die Städte und Gemeinden seien in ihrer praktischen Arbeit auf verlässliche Daten "bis zur Ebene von Straße und Hausnummer" angewiesen, gerade wenn es um Stadtplanung ginge. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erklärte, aus seiner Sicht bestünden gegen die derzeit zur Erhebung vorgesehenen Daten keine verfassungsrechtlichen Einwände. Dabei werde seiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen.
Während Union und SPD in der Sitzung des Innenausschusses für den Entwurf warben, weil es für das "verlässliche und planbare Regierungshandeln" von enormer Bedeutung sei, belastbare Zensusdaten zu haben, bemängelte die FDP, die sich bei der Abstimmung enthielt, dass der Entwurf nicht regle, dass die Daten bundeseinheitlich zu erheben seien. Es mache "keinen Sinn", einen Entwurf auf den Weg zu bringen, der nach jetzigem Stand den Anforderungen nicht genüge. Die Grünen, die sich ebenfalls enthielten, kritisierten, dass in dem Entwurf nicht festgelegt sei, wie man die nötige bundeseinheitliche Erhebung der Daten gewährleisten wolle. Die Linke lehte den Entwurf ab.