Als "historisch einmalige Chance" bezeichnete Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am 19. September den Kabinettsbeschluss vom 5. September zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz. Im Familienausschuss des Bundestags erklärte die Minis-terin, sie freue sich sehr darüber, dass Bedeutung und Brisanz des Themas mittlerweile bei allen angekommen seien.
Die Länder und Kommunen könnten ab Januar 2008 mit dem Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren beginnen. Ziel sei es, im Jahr 2013 750.000 Betreuungsplätze zu haben. Für Inves-titionen wie Neu- und Umbau von Kindertagesstätten stehen ab 2008 2,15 Milliarden Euro zu Verfügung. Darüber hinaus werde der Bund die Kommunen zwischen 2009 und 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro unterstützen. Anschließend steuere der Bund jährlich 770 Millionen Euro zu den Betriebskosten bei. "Durch die Lösung der Unterscheidung zwischen Investitions- und laufenden Kosten ist es gelungen, für alte und neue Länder einen gerechten Verteilungsschlüssel zu finden", so von der Leyen. Ziel der Investitionen sei es, bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Bertreuungsplatz anbieten zu können.
Die Effizienz der eingesetzten Mittel solle überprüft werden, indem die Länder verpflichtet würden, die Anzahl der neugeschaffenen Plätze mitzuteilen. Die Ministerin wies darauf hin, dass der Bund die Möglichkeit des Rückforderungsrechtes habe, sollte sich herausstellen, dass die Gelder nicht zielgerecht eingesetzt würden.