Die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU soll verbessert werden. Der Bundestag verabschiedete am 20. September dazu mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/5385 , 16/6458 ) in geänderter Fassung. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2005/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, Hindernisse bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beseitigen. Mit der Neuregelung werden berufliche Qualifikationen grundsätzlich von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Werden die geforderten Qualifikationen jedoch deutlich unterschritten, kann ein Ausgleichslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Die Änderungen, die die Unions- und die SPD-Fraktion eingebracht hatten, beziehen sich vorrangig auf Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Unzuverlässigkeit sowie auf die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. mpi
Die FDP-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, das Umlageverfahren zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ("U1") auf eine freiwillige Basis zu stellen. Der Bundestag lehnte einen entsprechenden Antrag ( 16/2674 ) am 21. September mit den Stimmen der Koalitionen von Union, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin hatten die Liberalen eine Änderung des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) gefordert.
Die Fraktion Die Linke will die gesetzliche Rentenversicherung von einer Arbeitnehmer- zu einer Erwerbstätigenversicherung umwandeln. In einem Antrag ( 16/6440 ), der am 21. September in erster Lesung im Plenum behandelt wurde, heißt es zur Begründung, mit der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung werde die Solidargemeinschaft wieder gestärkt und für zukünftige Generationen gesichert. Die Fraktion fordert, die "Begünstigung der privaten Versicherungswirtschaft, die Entlastung der Wirtschaft von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und die alleinige zusätzliche Belastung der Versicherten" zu beenden.
Die Bundesregieung plant derzeit nicht, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein umfassendes Verbot von Diskriminierung vorsieht, zu ratifizieren. Man sei der Meinung, dass "eine Ratifizierung keine unmittelbaren Rechtsfolgen für die deutsche Rechtsordnung auslösen würde", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6314 ) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4933 ). Man werde zunächst beobachten, wie die weitere Entwicklung der Ratifikation durch andere Staaten verlaufe und welche Haltung nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einnehmen werde, heißt es ergänzend.