Die EU bekommt eine Grundrechteagentur. Das
haben die europäischen Innen- und Justizminister am 15.
Februar auf ihrer Ratstagung in Brüssel endgültig
beschlossen. Zwei Tage vorher waren noch Unstimmigkeiten zwischen
EU und Europarat ausgeräumt worden. Überschneidungen und
Doppelarbeit zwischen dem zum Europarat gehörenden
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg und der geplanten Grundrechteagentur der EU in Wien
seien nun ausgeschlossen, sagte Fiorenzo Stolfi vom Europarat nach
einem klärenden Gespräch mit Gernot Erler, Vertreter der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, und dem
EU-Außenbeauftragten Javier Solana. Stolfi betonte, es sei
wichtig, dass der Europarat als Beobachter an den Arbeiten der
Grundrechteagentur beteiligt werde: Ein Mitglied des Europarates,
in dem 46 Länder repräsentiert sind und der keine
Institution der EU ist, soll künftig in der Grundrechteagentur
vertreten sein.
Der Europarat hatte mehrfach gewarnt, die
Grundrechteagentur als neue EU-Institution werde eine
Kompetenzenaushöhlung beim Schutz der Grundrechte durch den
EGMR zur Folge haben. Er begrüße die Einigung, dass auch
mit der Gründung der Grundrechteagentur, in der Daten
über Auswirkungen der EU-Politik und die Lage der Grundrechte
in den EU-Mitgliedstaaten gesammelt und ausgewertet werden sollen,
der Europarat weiterhin die wichtigste Instanz zum Schutz der
Menschen- und Grundrechte in Europa bleibe, so Stolfi. Gernot Erler
betonte, Arbeit und Aufgaben von Europarat und Grundrechteagentur
würden künftig angemessen koordiniert - dabei
müssten Arbeitsfähigkeit und Effizienz des EGMR erhalten
und weiter gestärkt werden.