Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) hat nach Auffassung
der Bundesregierung zu einer "Abnahme von materieller Entbehrung
und gesellschaftlicher Ausgrenzung geführt". Eine
abschließende Bewertung der "Hartz-IV"-Reform könne
allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geleistet
werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/4210 ) auf eine Große Anfrage der
Linksfraktion (
16/2211 ). Spätestens bis Ende 2008 werde
das Bundesarbeitsministerium aber Ergebnisse zu ihren Wirkungen
vorlegen. In der Großen Anfrage hatten die Abgeordneten die
gesamten "Hartz"-Reformen einer kritischen Würdigung
unterzogen.
Widersprüche und Klagen
Die Regierung schreibt, die Zahl der Widersprüche und
Klagen habe sich im Zuge von "Hartz IV" prozentual nur unwesentlich
verändert. So habe die Zahl der Widersprüche im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Alg-II-Empfänger im Jahr
2006 bei rund 9,8 Prozent und die der Klagen bei rund 0,9 Prozent
gelegen. Im Jahr 2004 hätten die Widerspruchsquote bei den
Arbeitslosehilfeempfängern noch bei 9,6 Prozent und die
Klagequote bei 1,1 Prozent gelegen. Die Linksfraktion hatte auf
einen deutlichen Anstieg verwiesen. Dies treffe nur auf die
absoluten Zahlen zu, unterstreicht die Regierung. Der Anstieg sei
vor allem auf die höhere Anzahl der Leistungsempfänger
zurückzuführen.
Weiter heißt es in der Antwort, seit
Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 1.
Januar 2005 seien für die Alg-II-Empfänger Beiträge
zur Rentenversicherung in Höhe von monatlich 78 Euro gezahlt
worden. Im Jahr 2005 seien dies insgesamt 4,2 Milliarden Euro
gewesen. Für das Jahr 2006 liege der Betrag bei
geschätzten 4,5 Milliarden Euro. Seit 1. Januar 2007
würden monatlich nur noch 40 Euro pro Alg-II-Empfänger an
Rentenbeiträgen überwiesen.
Dadurch und durch die Abschaffung der
Rentenversicherungsbeiträge für erwerbstätige
Leistungsempfänger erwarte der Bund Einsparungen von jeweils
rund 2,1 Milliarden Euro in den Jahren 2007 und 2008 sowie von
zirka 2 Milliarden Euro im Jahr 2009. Bei der gesetzlichen
Rentenversicherung komme es zu entsprechenden
Beitragsausfällen.
In der Antwort heißt es, in den Monaten
Januar bis September 2006 hätten durchschnittlich 294.000
Alg-II-Bezieher in einem Ein-Euro-Job gearbeitet. Die Regierung
betont, diese Jobs dienten nicht in erster Linie der direkten
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern der
Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Nach
ersten statistischen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA)
im Dezember 2006 seien 15 Prozent der Ein-Euro-Jobber sechs Monate
nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt
gewesen. Darüber, inwieweit die Zusatzjobs zu einer
Verdrängung von regulären
Beschäftigungsverhältnissen führen, lägen ihr
keine statistischen Daten vor, schreibt die Regierung.
Versicherungspflichtige Jobs
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist
laut Antwort im vergangenen Jahr gestiegen. Sie lag nach einer
ersten BA-Schätzung im Oktober 2006 bei 26,95 Millionen. Das
seien 392.000 Personen mehr gewesen als ein Jahr zuvor. Von 2001
bis 2005 war die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten den Angaben zufolge um rund 1,7 Millionen
gesunken.
Im März 2006 habe es insgesamt rund 962.000
Beschäftigte gegeben, die ergänzend zu ihrem
Erwerbseinkommen Alg II erhalten hätten (rund 17,6 Prozent
aller Alg-II-Bezieher). Davon seien rund 476.000 (8,7 Prozent)
sozialversicherungspflichtig beschäftigt und rund 486.000 (8,9
Prozent) ausschließlich geringfügig beschäftigt
gewesen.