Demnach kann derjenige, der durch beharrliche Annäherung oder Nachstellung die Lebensgestaltung einer Person schwerwiegend beeinträchtigt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Bei schweren Folgen bis hin zum Tode des Opfers sind es sogar zehn Jahre. Lange haben Bundestag und Bundesrat um die konkrete Ausgestaltung der Regelung gestritten. Schon im März 2005 hatte die Länderkammer einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Zwar herrschte Einigkeit darüber, den Opferschutz zu verbessern, nicht jedoch über den dazu einzuschlagenden Weg. Mit dem nun gefunden Kompromiss könnten alle Seiten gut leben, wie Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) betonte. "Dies ist ein guter Tag für Stalking-Opfer", sagte sie. Es gebe nun eine bessere rechtliche Grundlage, um die Opfer zu schützen. Erst die intensive öffentliche Debatte habe dies möglich gemacht, nachdem lange umstritten war, ob es denn überhaupft strafrechtlicher Regelung bedürfe. Mit der Deeskalationshaft für besonders schwere Täter, wodurch vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorgebeugt werden solle, und dem Auffangtatbestand, welcher der Vielschichtigkeit des möglichen belästigenden Verhaltens Rechnung tragen könne, seien wichtige Länderinitiativen im Interesse des Opferschutzes umgesetzt worden.
Als "komplexes Konzept von Hilfestellungen" bezeichnete Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) das Gesetz. Bisherige im Strafgesetz vorgesehene Tatbestände wie Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung hätten nicht mehr ausgereicht. Es müsse nun sichergestellt werden, dass die Polizei ihre neuen Möglichkeiten auch einsetze. Mit vereinten Kräften habe man eine neue und gute Regelung geschaffen, freute sich Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Die Ermittlungsbehörden könnten nun früher und zielgerichteter gegen Stalking vorgehen. Stalking-Opfer, so eine Studie der Universität Darmstadt, kennen ihre Peiniger zumeist. Nur in neun Prozent der Fälle sind die Stalker Fremde. Der Hälfte der Belästigten lauern Ex-Partner auf. Bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz auf sie abschreckend wirkt.