Die Preisaufsicht über die Stromtarife
nach der Bundestarifordnung Elektrizität soll nach deren
Auslaufen zum 1. Juli dieses Jahres nicht verlängert werden.
Dafür setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (
16/4187 ) ein. Einzelne Bundesländer
wollten das Auslaufen der Preisaufsicht verhindern, schreiben die
Abgeordneten.
Die FDP wendet sich auch gegen eine
Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im
Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Missbrauchsaufsicht diene dazu,
funktionierenden, ungehinderten und diskriminierungsfreien
Wettbewerb zu ermöglichen und den Missbrauch von Marktmacht
sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens der
Marktteilnehmer zu bekämpfen.
Nach den Vorschlägen des
Bundeswirtschaftsministers solle das Kartellrecht nun um einen
Mechanismus der Kosten- und Preiskontrolle ausschließlich
für den Energiesektor erweitert werden.
Das Vorhaben des Ministers biete jedoch weder
für die Hauptursachen der Wettbewerbsprobleme, vor allem der
marktbeherrschenden Stellung der großen Energiekonzerne, noch
für die gewollte Stärkung der Missbrauchsaufsicht
zufriedenstellende Lösungen. Die fortschreitende Konzentration
und die Mängel des derzeitigen wettbewerbspolitischen
Instrumentariums erforderten daher eine generelle Stärkung der
Missbrauchsaufsicht des Kartellamts, betont die Fraktion.
Die Abgeordneten gehen ferner auf einen
Wettbewerbsbericht der EU-Kommission ein, in dem festgestellt
werde, dass die größten Wettbewerbshemmnisse in der nach
wie vor hohen Konzentration auf den Märkten der
Mitgliedstaaten und einer unzureichenden Verknüpfung dieser
Einzelmärkte zu einem europäischen Energiebinnenmarkt zu
suchen seien.
Brüssel will Entflechtung
Die Kommission kritisiere die unzureichenden Ergebnisse bei der
stärkeren Entflechtung von Energieerzeugung und -vertrieb
einerseits sowie der Übertragung und Verteilung der Energie
andererseits. Brüssel schlage eine eigentumsrechtliche
Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Gründung
eines unabhängigen Systembetreibers vor. Nach Meinung der FDP
sollten gesetzliche Regelungen zur Entflechtung erst dann
novelliert werden, wenn die bestehenden Regelungen sich als
untauglich erwiesen haben.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag
aufgefordert, ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorzulegen, weil
dies die Voraussetzung für eine energiepolitische
Gemeinschaftskonzeption auf EU-Ebene sei. Bei der Novellierung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollte auf eine
sektorspezifische Regelung und auf eine zeitlich befristete
Geltungsdauer verzichtet werden.
Dirigistische Instrumente, die in
Unternehmensentscheidungen eingreifen, wie etwa die
Kohleprivilegierung im Nationalen Allokationsplan für den
Emissionshandel oder die Regelungen zum vorzeitigen Ausstieg aus
der Kernenergie-Nutzung, sollten beseitigt oder zumindest auf eine
wettbewerbskonforme Grundlage gestellt werden.
Die Liberalen plädieren zudem für
eine bessere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in der
EU. Langfristig würden Unternehmen und Verbraucher nur dann
von einer Liberalisierung der Energiemärkte profitieren
können, wenn sich der Gesetzgeber auf einen klaren
ordnungspolitischen Rahmen besinne.
Dieser müsse dort eingreifen, wo sich
Wettbewerb aufgrund natürlicher Monopole nicht wirksam
entwickeln könne. Eingriffe in die Preisgestaltung oder die
Produktionsweise sollten möglichst unterbleiben oder
marktkonform gestaltet werden, heißt es weiter.