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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Ausweitung mit Bedacht
Gültig ab: 14.03.2005 00:00
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Ausweitung mit Bedacht

Bild: Jerzy Montag
Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen.

Debatte: DNA-Analyse

Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen

Die DNA-Analyse ist ein hochwirksames und effizientes Mittel zur Aufklärung von Straftaten. Der Mordfall Moshammer hat gezeigt: Bereits das geltende Recht bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Unabhängig von der Schwere der Straftat kann in jedem Ermittlungsverfahren die DNA untersucht werden, um den Täter zu überführen. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Speicherung von DNA-Mustern in der DNA-Datei beim Bundeskriminalamt. Eine Speicherung ist jedoch nur bei erheblichen Straftaten zulässig. Solche Taten sind zum Beispiel Mord, Totschlag, Vergewaltigung, aber auch schwerer Diebstahl, Erpressung und schwere Körperverletzung. Erfasst sind auch alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Exhibitionismus.

Dieser Katalog beweist, dass schon heute bei vielen Straftaten die DNA gespeichert werden darf. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, auch in anderen Fällen, wie bei permanenten Wiederholungstätern leichterer Delikte, die DNA zu speichern, wenn künftig schwere Straftaten zu befürchten sind. Wir Grüne sind für solche Überlegungen offen. Wir müssen und werden uns jedoch strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Schon deshalb verbietet sich die von der Union geforderte Gleichstellung mit dem klassischen Fingerabdruck. Die DNA-Analyse bedeutet einen erheblichen Grundrechtseingriff, da auf potenziell alle genetischen Informationen eines Menschen zugegriffen werden kann. Deshalb hat das Verfassungsgericht strenge Grenzen für die DNA-Analyse gefordert. Wir Grüne halten Änderungen bei der DNA-Analyse auch in anderen Bereichen für möglich. Bei anonymen Spuren ist der Richtervorbehalt ebenso verzichtbar wie beim Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen. Zugleich brauchen die so genannten Massengentests endlich eine gesetzliche Grundlage. Gleiches gilt für die DNA-Datei beim BKA; für die Datensätze bedarf es bundesweit einheitlicher Löschungsfristen. Diese Überlegungen verdeutlichen, dass es viel zu tun gibt. Mit Augenmaß sind wir Grüne dabei.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 15. März 2005


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