Willkommen auf den Seiten des Blickpunkt Bundestag.
Hilfsnavigation
Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: (3) Fraktionen
Gültig ab: 28.01.2004 00:00
Autor:
zurück zur Hilfsnavigation
Logo: Blickpunkt Bundestag. Titelbild der aktuellen Blickpunkt-Ausgabe. Logo: Deutscher Bundestag.
Inhalt
Sie sind hier:

(3) Fraktionen

Sie sind nach dem Ursprung des Wortes „Fraktur“ (Bruch) sozusagen Bruchteile. Und zwar sowohl Teile des Bundestages als auch Teile von Parteien. Unter Fraktionen wird der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament verstanden, die einer Partei angehören. Zur Bildung einer Fraktion im Bundestag müssen mindestens fünf Prozent der Gesamtmitgliedszahl des Bundestages derselben Partei angehören. Deshalb sind die beiden PDS-Abgeordneten „fraktionslos“. Es können sich aber auch Angehörige zweier Parteien (wie der CDU und der CSU) zusammenfinden, wenn sie „solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“.


Rechte Marginalspalte
Cover-Bild der Blickpunkt Ausgabe 03/2008.
Aktuelle Ausgabe
Die aktuelle Ausgabe von BLICKPUNKT BUNDESTAG können Sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen.
» PDF-Datei
Cover-Bild der Blickpunkt Ausgabe Spezial 03/2008.
Aktuelle Ausgabe SPEZIAL
Die aktuelle Ausgabe von BLICKPUNKT BUNDESTAG SPEZIAL können Sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen.
» PDF-Datei
Logo des Portals Mitmischen.
Mitmischen
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im Internet mit Chats, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und Hintergrund-
berichten.
» Zur Website
Logo der Zeitschrift Glasklar.
Europa
Europa ist überall — Europäische Gesetze regeln den Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnai. Aber was bedeutet es eigentlich, zu Europa zu gehören? GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen.
» Zur Website


Untere Service-Navigation
zurück zur Hilfsnavigation