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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Vereinfachung des Steuersystems
Gültig ab: 28.02.2006 15:56
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Vereinfachung des Steuersystems

Bild: Euro-Münzen.
Euro-Münzen.

Finanzausschuss

Steuern zahlen ist nicht beliebt. Umso wichtiger ist die Einsicht in die Notwendigkeit, verbunden mit dem Gefühl, dass es gerecht zugeht. Die Steuergesetze müssen die Handlungsfähigkeit des Staates ebenso im Blick haben wie die Leistungsfähigkeit von Bürgern und Unternehmen. Sie können Anreize geben, sie können aber auch erdrosselnd wirken. Ein herausragend wichtiges Arbeitsfeld also für diesen Ausschuss, der außerdem noch für den „Finanzplatz Deutschland“ zuständig ist.

Gleich zu Beginn der Wahlperiode ging durch die Medien der steuerliche Zweiklang, der auch die Melodie der Ausschussarbeit bestimmen wird: Das Eigenheim wird aus dem Katalog steuerlicher Förderungen gestrichen, die Kinderbetreuung wird in höherem Maße abzugsfähig. Dahinter steckt die Absicht, den Etat zu konsolidieren und gleichzeitig Impulse für Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt zu setzen.

Zu dem steuerlichen Maßnahmenpaket gehören auch eine Einschränkung der Verlustverrechnung aus Steuerstundungsmodellen, die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer, der reduzierte Sparerfreibetrag und das Ende der steuerlichen Förderung von Biokraftstoffen. Das alles sind Beispiele für die grundsätzliche Frage im Ausschuss: Wo kann auf steuerliche Subventionierungen verzichtet werden, sind eventuell andere Hebel ähnlich Erfolg versprechend?

In den Beratungen spielt das Thema Steuergerechtigkeit auch unter dem Aspekt eine Rolle, wie die zur Verfügung stehenden Steuerquellen optimal ausgeschöpft werden können. In dem Zusammenhang ist der verstärkte Kampf etwa gegen Umsatzsteuerbetrug zu sehen. Steuerehrlichkeit muss honoriert, gegen Missbrauch und Kriminalität entschlossen vorgegangen werden. Hier spielt der effiziente Steuervollzug im Zusammenwirken von Bund und Ländern ebenfalls eine Rolle. Die Beziehung zwischen den verschiedenen Ebenen hat den Ausschuss auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen der ersten Stufe der Föderalismusreform beschäftigt. Dies wird sicher auch der Fall sein in Hinblick auf die zweite Stufe, wenn es verstärkt um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gehen wird. Hier sind aber zunächst die Ergebnisse der „Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen“ abzuwarten.

Mit einer Reihe von öffentlichen Anhörungen bereitet der Ausschuss geplante Neuerungen vor. Nicht selten geht es um ganz alltagspraktische Dinge: So wollen die Abgeordneten wissen, wo und warum Defizite bei der Umsetzung des Girokontos für Jedermann im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft bestehen. Hier steht auch die Frage im Raum, ob gesetzlicher Regelungsbedarf besteht, um die Situation kontoloser Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Und bei vielen Maßnahmen zeigt sich, wie Finanzpolitik in anderen Bereichen Wirkung entfaltet: Etwa beim Gesetzentwurf zur finanziellen Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern.

Einen besonderen Schwerpunkt wird die Unternehmensteuerreform bilden: Sie soll das Steuerrecht für Unternehmen am Standort Deutschland grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren.

Unter dem Stichwort „Belebung der Wirtschaft“ beschäftigt sich der Ausschuss unter anderem mit höheren Abschreibungsmöglichkeiten auf bewegliche Wirtschaftsgüter, mit dem Privathaushalt als Arbeitgeber (abzugsfähige Handwerkerrechnungen für Erhaltung und Modernisierung/ abzugsfähige Kinderbetreuungskosten) und mit der Mobilisierung von Wagniskapital. Den deutschen Finanzmarkt wird der Ausschuss ebenfalls intensiv in den Blick nehmen. Hier geht es unter anderem um eine Mittelstandsoffensive, Bürokratieabbau und Transparenz und Wettbewerb auf dem Finanzmarkt. Gerade mit der begonnenen Umsetzung von neuen Anforderungen an das Eigenkapital von Banken (Stichwort: „Basel II“) behält der Ausschuss die Auswirkungen auf die Situation der Unternehmen im Auge.

Aktualisiert am 30. August 2007
Bilder: Europäische Kommission, Deutscher Bundestag

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Weitere Informationen:

Vorsitzender des Finanzausschusses: Eduard Oswald (CDU/CSU)

E-Mail: eduard.oswald@bundestag.de

Der Ausschuss hat 36 Mitglieder, CDU/CSU: 13, SPD: 13, FDP: 4, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.

Statement:

Bild: Eduard Oswald (CDU/CSU)

„Unser Ausschuss ist in dieser Wahlperiode wie kaum zuvor gefordert. Das Steuersystem muss einfacher und international wettbewerbsfähiger werden. Nur mit konsequenter Weiterentwicklung werden wir die Steuerbasis sichern, Investitionsanreize setzen und das Wirtschaftswachstum beleben können. Anregungen von Bürgern und Unternehmen beziehen wir in unsere Beratungen mit ein.“
Eduard Oswald (CDU/CSU)


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