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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Organe im Gesetzgebungsprozess
Gültig ab: 20.09.2006 10:19
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Organe im Gesetzgebungsprozess

Bild: Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Bundestages.
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Bundestages.

Bild: Gebäude des Bundesrates.
Gebäude des Bundesrates.

Bild: Das Kanzleramt im Parlamentsviertel in Berlin.
Das Kanzleramt im Parlamentsviertel in Berlin.

Mit der folgenden Tabelle können Sie die Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform nachvollziehen. Die Spalte „Erläuterungen“ skizziert, was die Neufassung von Grundgesetzartikeln für die politische Praxis und die Gesetzgebung bedeutet. Für den Vergleich der alten und der neuen Fassung des Grundgesetzes beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bundestag

Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er setzte sich zu Beginn der 16. Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählter Abgeordneten zusammen. Hinzu kamen 16 Überhangmandate. Zu Beginn der Wahlperiode hatte der Bundestag 614 Mitglieder, nach Ausscheiden eines Abgeordneten mit Überhangmandat sind es derzeit 613. Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane, so zum Beispiel die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und die Bundeskanzlerin.
www.bundestag.de

Bundesrat

Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) haben vier, mit mehr als sechs Millionen (Hessen) fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.
www.bundesrat.de

Bundesregierung

Die Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen (Initiativrecht). Sie kann per Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich „selbstständig und unter eigener Verantwortung“. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung.
www.bundesregierung.de

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Fotos: Deutscher Bundestag, Bundesrat
Erschienen am 22. September 2006

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