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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Der Reichstag als Gesetzgeber
Gültig ab: 16.09.2008 10:19
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Der Reichstag als Gesetzgeber

Blick in den Plenarsaal des Reichstages während einer Sitzung im Februar 1927
Blick in den Plenarsaal des Reichstages während einer Sitzung im Februar 1927
© Picture-Alliance/Ullstein

Die erste deutsche Demokratie

Beim Stichwort „Weimar” denkt man häufig zuerst an das Ende, an das Scheitern der ersten deutschen Demokratie: an die Wirtschaftskrise, den Reichstagsbrand, die nationalsozialistische Machtübernahme. Doch ist die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler keine Zwangsläufigkeit, die politischen Akteure hätten auch andere Optionen gehabt. Wer das berücksichtigt, kann die Chancen besser erkennen, die sich die erste deutsche Demokratie im Reichstag von 1919 an selbst erarbeitet. Erstmals kann das ganze deutsche Volk (also auch Frauen) Parlament wie auch Staatsoberhaupt wählen, und erstmals hat die Volksvertretung, der Reichstag, die Rolle des Gesetzgebers inne.

Am Anfang steht die Weimarer Republik zwar unter dem immensen Druck der menschlichen und materiellen Kriegsfolgen, doch die Mehrheit der Wähler will es mit der Demokratie versuchen: Die Sozialdemokraten (SPD) gewinnen die Wahlen und können mit der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und der Deutschen Zentrumspartei (Z) die „Weimarer Koalition” bilden. Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wird zum ersten Reichspräsidenten der Republik gewählt. Er erlebt das Ende der siebenjährigen Amtszeit nicht: Die Republik muss sich im Februar 1925 mit einem Staatsakt im Reichstagsgebäude von dem 54-jährig Verstorbenen verabschieden. Er gehörte zu den tragenden Säulen der jungen Demokratie.

Trotz des Verlusts wichtiger Protagonisten der Republik (Walther Rathenau wird 1922 ermordet, Gustav Stresemann stirbt 1929) erleben die Deutschen beim Blick auf das Wirken im Reichstag den Alltag eines funktionierenden Parlaments, das mit großem Fleiß seinen Aufgaben als Gesetzgeber nachkommt. Gerade in den 20er Jahren gibt es immer wieder Phasen, in denen die demokratieskeptischen Parteien und Bevölkerungsgruppen für einen „Vernunftrepublikanismus” gewonnen werden können. Parallel dazu muss sich nicht nur das Parlament als Ganzes in seiner ungewohnten Rolle selbst finden, es werden auch viele (darunter erstmals auch Frauen) parlamentarisch völlig Unerfahrene „M. d. R.” — Mitglied des Reichstages. Das Gebäude ist bald zu klein für die gewaltige Arbeit der angewachsenen Zahl der Abgeordneten. Während es im Kaiserreich seit 1874 397 Wahlkreise gab, steigt die Zahl der Mandate in der Weimarer Republik an. Von zunächst 423 Abgeordneten (1919) auf über 600 Anfang der 30er Jahre. Erweiterungsbauten werden im Norden des Reichstagsgegäudes geplant, aber nicht mehr verwirklicht.

Der Versailler Vertrag mit seinen lähmenden Reparationsforderungen bietet über viele Jahre Anlass für Auseinandersetzung und Polemik, hinzu kommen Inflation, Massenarbeitslosigkeit und Weltwirtschaftskrise, die auch andere, erfahrenere Demokratien schweren Belastungsproben aussetzen. Webfehler der Verfassung, Stärkung der antiparlamentarischen Kräfte, Verlust wichtiger Persönlichkeiten und nicht zuletzt ein waghalsiges Machtmanöver setzen die Signale schließlich auf „Scheitern”. 

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Erschienen am 24. September 2008

Weitere Informationen:

Weimarer Republik
Verfassung, Parteien, Wahlen und Mandate:
www.bundestag.de/geschichte (Deutscher Parlamentarismus)


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