Experten: Personen auf Satellitenbildern nicht zu erkennen
Die Frage, ob Personen auf Satellitenbildern zu erkennen sind, hat den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Montag, dem 10. September 2007, beschäftigt.
Die zur öffentlichen Anhörung über den Regierungsentwurf eines Satellitendatensicherheitsgesetzes ( 16/4763) geladenen Sachverständigen angesichts des heutigen Standes der Technik. Kommerziell genutzte Satellitenaufnahmen hätten eine Auflösungsfähigkeit von einem Meter, im nächsten Jahr könnte sie bei einem halben Meter oder leicht besser liegen, sagte Jörg Herrmann von der Infoterra GmbH. Das Unternehmen übernimmt die kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten, die von dem deutschen Satelliten Terra SAR-X erzeugt werden.
Das Radarsystem von Terra SAR-X wird in öffentlich-privater Partnerschaft in Zusammenarbeit mit den deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und der EADS Astrium, einer Tochterfirma des Europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS, realisiert. Kunden von Infoterra sind sowohl Kartierungsbehörden und Sicherheitsdienste als auch Nutzer auf dem Gebiet des Umwelt- und Klimaschutzes und der Energieversorgung.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung dafür sorgen, dass durch den Einsatz hoch leistungsfähiger Satelliten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik nicht gefährdet werden. Der Entwurf enthält die Rahmenbedingungen für eine "private Erdfernerkundung" und eine weltweite Vermarktung der dabei gewonnenen Daten. Eine Prüfung von Satellitendaten und -datenprodukten, die in den Verkehr gebracht oder zugänglich gemacht werden, soll dann erforderlich sein, wenn die Daten mit einem Satellitensystem erzeugt worden sind, dass Sicherheitsinteressen gefährden könnten.
Fast alle leistungsfähigen Satelliten sind nach Regierungsangaben auf US-Bauteile angewiesen. Die USA hatten daher eine Exportgenehmigung für diese Bauteile von nationalen gesetzlichen Regelungen abhängig gemacht, die auf die Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen.
Dazu sagte Jörg Herrmann: "Wir hätten diese Bauteile mit etwas mehr Zeit auch selber entwickeln können." Der Satellit Terra SAR -X befindet sich seit dem 15. Juni im All.
Gisela Piltz machte in der Anhörung deutlich, dass es weltweit auf diesem Markt nur 30 kommerzielle Anbieter gibt und von dem Gesetzentwurf lediglich die deutschen Anbieter betroffen seien.
Auch der Sachverständige Dennis Schultz von Google Germany sprach von einer "Insellösung für Deutschland". Breiten Raum in der Anhörung nahmen Fragen des Datenschutzes ein.
Sowohl Detlef Walter vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sagten, das Gesetz enthalte kaum datenrechtliche Regelungen, was auch nicht seine Aufgabe sei. Allerdings gelte als Auffangregelung das Bundesdatenschutzgesetz, so Walter. Er plädierte dafür, Datenschutz im Zusammenhang mit der Auswertung von Geodaten in einem eigenständigen Gesetz zu regeln.
Weichert wies darauf hin, dass Satellitenbilder gleichwohl Informationen über die Lebensumstände von Privatpersonen liefern können, etwa in dem die Lage von Grundstücken erkennbar wird. So könne etwa die Lage eines Grundstücks im Hochwasserschutzgebiet Auswirkungen auf dessen Versicherbarkeit haben.
Dagegen teilte Gernot Papperitz von der DLR nicht die Auffassung, dass die gewonnenen Daten so "kritisch" sein könnten, dass sie einem besonderen gesetzlichen Schutz unterstellt werden müssten.
Thilo Weichert stellte im Übrigen heraus, dass es in dem Gesetz lediglich um die äußere Sicherheit gehe. Ein Schutz vor Terroranschlägen durch das Auskundschaften von Geoinformationen sei heute nicht mehr realisierbar. "Was derzeit an Informationen verfügbar ist, ist nicht mehr aus der Welt zu kriegen. Damit müssen wir leben", sagte der Datenschützer.
Für die vom Gesetz betroffene Firma Infoterra kommt es vor allem auf die Rechtsicherheit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen an. "Wir kriegen Zugriff auf US-Bauteile", unterstrich Jörg Herrmann.
Liste der Sachverständigen:
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Infoterra GmbH, Jörg Herrmann und Andreas Kern
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EADS Astrium, Uwe Minne
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DLR e. V. Raumfahrtmanagement, Dr. Bernhard Schmidt-Tedd
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert
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Google Germany GmbH, Dennis Schultz
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar