Koalition sucht Gespräch mit der Opposition über die Energierechtsnovelle
Berlin: (hib/VOM) Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ( 15/3917) soll es in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages Mitte Februar zu Gesprächen zwischen Koalition und Opposition kommen. Darauf haben sich die Fraktionen am Mittwochvormittag im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit verständigt. Die FDP-Fraktion hatte von der Bundesregierung Auskunft über den Stand der Beratungen der Energierechtsnovelle verlangt, zu der im November zwei öffentliche Anhörungen des Ausschusses stattgefunden hatten. Mit dem Gesetzwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post künftig auch den Strom- und Gasmarkt reguliert. Durch Entflechtung und Regulierung des Strom- und Gasnetzes sollen die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten geschaffen werden. Die Bundesregierung erklärte zunächst, aufgrund der Anhörungen werde in den Koalitionsfraktionen ausführlich beraten. Herr des Verfahrens sei nun nicht mehr die Regierung, sondern das Parlament selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium habe aber Interesse an einem zügigen Abschluss der Novelle. Ob es ein Vermittlungsverfahren geben werde, hänge vom Verhalten des Bundesrates ab. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag sei noch nicht anberaumt. Zu Gesprächen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit Vertretern der Energiewirtschaft hieß es von Regierungsseite: "Glauben Sie nicht alles, was in den Zeitungen steht!" Auf die zahlreichen im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben erforderlichen Verordnungen angesprochen, teilte die Regierung mit, dass ein Großteil erst nach der Verabschiedung des Gesetzes erarbeitet werde.
Die Sozialdemokraten räumten ein, zunächst müsse man innerhalb der Koalition zu einer gemeinsamen Position kommen. Man sei optimistisch, bis zur nächsten Sitzungswoche mit einer solchen Position in die Gespräche mit der Opposition gehen zu können. Ein so wichtiges Gesetz sollte in einem breiten Konsens abgestimmt werden. Die Bundesregierung sei deutlich auf den Bundesrat zugegangen. Eine viel wichtigere Frage sei zu klären, wie einerseits eine bundeseinheitliche Regulierung sichergestellt werden kann und gleichzeitig die Wünsche der Länder, am Regulierungsvollzug beteiligt zu werden, berücksichtigt werden können. Bündnis 90/Die Grünen wiesen auf die Komplexität der Materie hin. Einerseits wolle man es "richtig und solide" machen, andererseits stehe man aber stark unter Zeitdruck. Einige der vorgesehenen Änderungsanträge seien in der Koalition bereits beschlossen. Die CDU/CSU erklärte sich zu Gesprächen bereit, da man an einer Verzögerung kein Interesse habe. Ohne eine Beteiligung des Bundesrates werde man aber nicht zu einem Ergebnis kommen. Die Liberalen erinnerten daran, dass die Novelle am 1. April in Kraft treten sollte. Mit der Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinien sei man seit dem 1. Juli 2004 in Verzug. Die FDP wertete dies als Zeichen, dass in der Koalition intern "komplette Ratlosigkeit herrscht".
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