Prüfung von Pflanzenschutzmitteln aus Importländern gesetzlich regeln
Berlin: (hib/SAS) Bei Pflanzenschutzmitteln, die aus dem Ausland importiert werden, soll vor der ersten Einfuhr nach Deutschland geprüft werden, ob diese mit hierzulande zugelassenen Präparaten übereinstimmen. Solche Herbizide, Fungizide oder Insektizide müssten dann nicht einem erneuten Zulassungsverfahren unterzogen werden. Da das Pflanzenschutzgesetz bislang keine Regelung für den Umgang mit solchen parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln vorsieht, plant die Bundesregierung in einem von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/4737) ein Verfahren, das Pflanzenschutzmittel aus dem Ausland vor ihrer ersten Einfuhr auf die Übereinstimmung mit entsprechenden deutschen Mitteln untersucht. Damit will sie eigenen Angaben zufolge die Kontrolle der Herbizide, Fungizide und Insektizide auf dem hiesigen Markt erleichtern und andererseits Rechtssicherheit für die Importeure, Zulassungsinhaber und Anwender ausländischer Produkte schaffen. In das Pflanzenschutzgesetz aufgenommen werden sollen Bestimmungen, wie die
Aufzeichnungen über die Handhabung der Mittel zu führen sind. Regelungsbedarf bestehe auch für die Vertriebserweiterungen mit Blick auf die Bezeichnung und Kennzeichnung der betroffenen Mittel. Bei Vertriebserweiterungen handele es sich um Vereinbarungen zwischen einem Zulassungsinhaber und einem Dritten, die es diesem ermöglichen, ein Präparat des Zulassungsinhabers unter einer anderen Bezeichnung auf den Markt zu bringen. Ferner sind der Zeitraum für die Gültigkeit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für importierte Präparate sowie die Pflichten der Einführer zu klären. Diesen entstehen nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln Kosten durch Gebühren für das Ausstellen von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen in Höhe von 150 bis 600 Euro. Die Überprüfung von parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln und das Ausstellen von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen verursachen dem Bund Kosten, die dieser durch Umschichtungen von Aufgaben beim Bundesamt decken möchte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben acht Änderungen angeregt. Dabei geht es ihm unter anderem darum, auf die Dokumentationspflicht für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald zu verzichten. Auch fordert er, dass die Zulassungsbehörde, das BVL, andere vom Zulassungsverfahren betroffene Behörden im Benehmen und nicht im Einvernehmen beteiligt. Diese Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, nimmt aber vier Anregungen der Länderkammer auf.
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