Bundesrat will Hochbaustatistikgesetz vereinfachen
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat möchte die Gemeinden und Gemeindeverbände von Berichtspflichten beim Hochbaustatistikgesetz befreien. Er hat dazu im Bundestag einen Gesetzentwurf ( 15/4738) eingebracht. Mit dem Hochbaustatistikgesetz werden Baugenehmigungen und -fertigstellungen, Bauüberhang und -abgänge sowie die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes geregelt. Das Anliegen der Länderkammer ist es, künftig auf die Bauüberhangstatistik zu verzichten und die regelmäßig zu erstellenden Baufertigstellungsstatistik von monatlich auf jährlich zu verlängern. Damit verspricht sich der Bundesrat einen Entlastungseffekt für die Gemeinden. Sie halte einen Verzicht auf die monatlichen Ergebnisse der Baufertigstellungen für verkraftbar, da diese in der Vergangenheit ohnehin "in hohem Maße" unvollständig gewesen seien. Die Praxis habe gezeigt, dass meist erst am Jahresende ein Großteil der Baufertigstellungen gemeldet worden seien. Auch bleibe das System der Bautätigkeitsstatistiken und der Fortschreibung des Wohnungsbestandes intakt.
Die Bundesregierung lehnt die Initiative der Länderkammer ab und hält dagegen, dass eine entsprechende Änderung des Hochbaustatistikgesetzes zu einer Verlagerung der Berichtspflicht von öffentlichen hin zu privaten Institutionen führen würde. Die jährlich zu ermittelnden Daten der Baufertigstellungsstatistik je nach Bauvorhaben und Bundesland müssten künftig von der auskunftspflichtigen Bauaufsichtsbehörde, den Bauherren oder den mit der Baubetreuung Beauftragten an das jeweilige Statistische Landesamt gemeldet werden. Dies führe zu einer Mehrbelastung der privaten Institutionen und widerspreche dem Gedanken des Bürokratieabbaus, so die Regierung.
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