Union fragt nach Auswirkungen der EU-Luftreinhalterichtlinie in Deutschland
Berlin: (hib/BES) Die Auswirkungen der EU-Luftreinhalterichtlinie in Deutschland interessieren die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5290). Darin fragt sie die Bundesregierung, wie sich die Feinstaubbelastung seit 1990 bis heute in den einzelnen Jahren entwickelt hat und was die Hauptursachen für die Entstehung von Feinstaub sind. Von Interesse ist auch die Aufteilung der Belastungen seit 1990 bis heute auf die einzelnen Verursacher in den jeweiligen Jahren. Die Regierung soll sagen, ob es ihr bei der Verabschiedung der Luftreinhalterichtlinie bzw. der Tochterrichtlinie seit 1999 bekannt war, in welchem Umfang es hierzulande zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kommen wird und seit wann ihr bekannt ist, dass diese Überschreitungen in großem Umfang eintreten werden. Die Union verlangt auch eine Einschätzung der Situation in Deutschland, wenn ab 2010 nur noch sieben Überschreitungen des Tagesmittelwerts erlaubt sein werden. Ferner interessiert die Fraktion, in welchen Städten in Deutschland die Grenzwerte für Feinstaubbelastung im laufenden Jahr bereits an mehr als 35 Tagen überschritten wurden, welche rechtlichen Konsequenzen dies hat und welche fachlichen Gründe die Festlegung der 35-Tage-Grenze rechtfertigen. Die Regierung soll zudem sagen, wann sie ein abgestimmtes, langfristiges Gesamtkonzept zur Reduzierung der Feinstaubbelastung vorlegen wird und was sie zur Verbesserung der Luftreinheit konkret unternehmen will.
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