Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender wird präzisiert
Berlin: (hib/BES) Der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wird stärker konkretisiert. Angestrebt ist eine "dynamische, entwicklungsoffene und inhaltsneutrale" Definition. Dies kündigte die Kulturstaatsministerin Christina Weiss am Mittwochnachmittag in einer Sitzung des Kulturausschusses an. Sie unterrichtete das Gremium über den Stand der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den öffentlich-rechtlichen Sendern im Streit mit der EU-Wettbewerbskommission in der Frage der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. Nach Auffassung der EU stehe das deutsche Finanzierungssystem der öffentlichen Rundfunkanstalten nicht im Einklang mit dem Unionsrecht, das den Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verzerrenden Beihilfen für den Rundfunk erlaubt. In der Kritik steht dabei unter anderem die Finanzierung von Online-Angeboten der öffentlichen Anstalten.
Weiss machte in der Sitzung deutlich, dass künftig die Sender im Einzellfall ihre geführenfinanzierten Ausgaben "sehr genau" werden begründen müssen. Erforderlich seien getrennte Bücher für ihre öffentlich-rechtlichen und andere Aktivitäten. Damit solle die Möglichkeit einer Doppelsubventionierung ausgeschlossen und möglich große Transparenz der Finanzierung gewährleistet werden. Die inhaltliche Autonomie der Sender bleibe. Auch müsse möglich sein, dass sie die neuen Medien für ihren Auftrag nutzten, sonst komme bald die Frage auf, ob man mit Gebühren ein altmodisches Übertragungsangebot finanzieren dürfe. Die Antwort Deutschlands auf die Einwände Brüssels wird - so Weiss - in "äußerst enger" Abstimmung zwischen Bund, Ländern, ARD und ZDF vorbereitet. Die Kritik aus Brüssel sei "eine durchaus fruchtbare Anregung".
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