Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in den USA "insgesamt verbessert"
Berlin: (hib/BOB) Die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) in den USA hat sich "insgesamt verbessert". Die teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 15/5505) mit. Nachdem der Oberste Gerichtshof von Kalifornien das Gesetz über die Entschädigung von Holocaust-Überlebenden durch die Versicherungswirtschaft wegen Verfassungswidrigkeit bereits im Juni 2003 aufgehoben hatte, seien die weiterhin anhängigen Gesetzesinitiativen auf Bundesebene mit der Konstituierung des 109. Kongresses im Januar 2005 der Diskontinuität anheimgefallen. Dem Repräsentantenhaus der USA liege nur noch ein Gesetzentwurf vor, der sich wiederum auf die Versicherungswirtschaft bezieht. Dieser soll die Bundesstaaten ermächtigen, Versicherungsunternehmen gesetzlich zu verpflichten, Versicherungspolicen aus der NS-Zeit offenzulegen. Die Regierung teilt weiter mit, für die weitere Entwicklung bleibe die Umsetzung der trilateralen Vereinbarung zwischen der Stiftung EVZ, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und der "International Commission on Holocaust Era Insurance Claims" vom Oktober 2002 über die Entschädigung von jüdischen Policeinhabern relevant.
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