SPD und Bündnisgrüne fordern Korrektur der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/5832) auf, sich in der EU für Änderungen an der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen. Kern des Richtlinienentwurfs ist die Einführung des Herkunftslandprinzips, wonach der Erbringer einer Dienstleistung nur den Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes unterliegt, auch wenn die Leistung in einem anderen Land erbracht wird. Dieses Prinzip widerspricht nach Auffassung der Koalitionsfraktionen dem internationalen Privatrecht. Ein EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen dürfe auf keinen Fall zu Sozialdumping oder einem Dumping bei der Entlohnung und Arbeitsbedingungen führen oder fundamentale Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Vielmehr müsse die Richtlinie zu einem hohen Beschäftigungs- und Verbraucherschutzniveau, zu hohem sozialen Schutz, einem hohen Maß an Umweltschutz sowie zur Verbesserung der Umweltqualität und des Lebensstandards führen. Ihr Geltungsbereich müsse auf kommerzielle Dienstleistungen und Branchen sowie Rechtsbereiche beschränkt werden, die nicht der nationalen Regelungskompetenz unterworfen sind und nicht von bereits vorhandenen EU-Regelungen erfasst werden. So müssten etwa die Bereiche Steuern und Leiharbeit vollständig von der Richtlinie ausgenommen werden. Ebenfalls auszunehmen seien Gewinnspiele, die einen geldwerten Einsatz bei Glücksspielen verlangen. Inländische Unternehmen dürften gegenüber ausländischen nicht benachteiligt werden, die sich strengeren heimischen Steuersätzen entziehen könnten. Schließlich sollte das Herkunftslandprinzip nur in den Bereichen angewendet werden, in denen eine europäische Harmonisierung erreicht ist, so die Fraktionen.
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