hib-Meldung
239/2005
Datum: 02.12.2005
heute im Bundestag - 02.12.2005
Unterhaltsvorschüsse bei Kindern allein Erziehender thematisiert
16/101). Dabei interessiert die Abgeordneten,
wie viele Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis zum 30.
September 2005 Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz hatten und wie hoch die Kosten dafür
waren. Zudem beschäftigt Die Linke, wie viele Elternteile vom
Bund und den Ländern nicht in die Pflicht genommen wurden,
nachdem der Staat den Kindern einen Unterhaltsvorschuss gezahlt
hatte und welche Ursache dies hatte. Darüber hinaus soll die
Bundesregierung die voraussichtlich entstehenden Kosten für
Bund und Länder beziffern, wenn auch die Gruppe der 12- bis
18-jährigen Kindern und Jugendlichen weiterhin Leistungen nach
der Regelbedarfsverordnung erhielten. Nach dem Gesetz zur Sicherung
des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und
Väter steht Kindern bis zu 12 Jahren ein staatlicher
Unterhaltsvorschuss für die Dauer von höchstens 6 Jahren
zu.
Berlin: (hib/SAS) Unterhaltsvorschüsse und
Unterhaltsausfallleistungen bei Kindern allein stehender
Elternteile beleuchtet die Fraktion Die Linke in einer Kleinen
Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_239/03