Aufgaben der "Deutsche Nationalbibliothek" erweitern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Aufgaben der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek erweitern. Künftig soll sie auch so genannte unkörperliche Medienwerke, das sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen, sammeln und für die Allgemeinheit nutzbar machen. Gleichzeitig soll die Bibliothek künftig den Namen Deutsche Nationalbibliothek führen, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung ( 16/322) hervorgeht. Die Bibliothek hatte bislang den Auftrag, "körperliche" Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
In dem Entwurf heißt es, die Deutsche Nationalbibliothek sei die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sei eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Deutschen Bücherei in Leipzig, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main und dem Deutschen Musikarchiv und habe ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Nationalbibliothek soll nicht nur die seit 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke sowie die seit 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, sondern auch Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachiger Medienwerke über Deutschland sammeln. Zur Bibliothek zählen auch das Deutsche Exilarchiv 1933 bis 1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftenmuseum. Organe der Bibliothek sind dem Entwurf zufolge der 13-köpfige Verwaltungsrat, die Generaldirektorin oder der Generaldirektor sowie die Beiräte. In den Verwaltungsrat entsenden die Bundesregierung fünf, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels drei Personen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der Deutsche Musikverlegerverband, der Musikverband der Phonographischen Wirtschaft, die Stadt Frankfurt am Main sowie die Stadt Leipzig jeweils eine Person. Die Erweiterung des Sammelauftrags der Bibliothek auf nichtkörperliche Medienwerke werde im Jahr 2007 voraussichtlich Mehrausgaben von rund 1,9 Millionen Euro verursachen, die bis zum Jahr 2011 auf rund 2,9 Millionen Euro ansteigen, heißt es in dem Entwurf. Darin enthalten seien die Ausgaben für zusätzliches Personal von zunächst 21 Stellen im Jahr 2007 bis zu 28 Stellen im Jahr 2011.
Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme gegen die Bezeichnung "Deutsche Nationalbibliothek". Zur Begründung heißt es, mit "Nationalbibliothek" verbinde sich ein Aufgabenspektrum, das Die Deutsche Bibliothek weder jetzt noch künftig allein erfülle. Diese Aufgabe werde gemeinsam mit der Bayerischen Staatsbibliothek und der Staatsbibliothek zu Berlin/Preußischer Kulturbesitz wahrgenommen. Die geplante Umbenennung täusche einen durch diese Einrichtung nicht einlösbaren Anspruch vor und beschränke die Sichtbarkeit und Darstellbarkeit der faktisch durch die Bayerische Staatsbibliothek und die Staatsbibliothek zu Berlin wahrgenommenen Aufgaben. Die Regierung weist dies in ihrer Gegenäußerung zurück. Mit der Namensänderung solle nicht die Bedeutung anderer großer Bibliotheken in Frage gestellt werden, heißt es. Mit Blick auf die vielfältigen Aktivitäten und Funktionen auf internationaler Ebene sei die neue Namensgebung angemessen. Sie folge dem internationalen Gebrauch, den einschlägigen Normen und Definitionen und dem allgemeine Verständnis der Funktionen der Bibliothek, ohne damit die Bedeutung anderer Bibliotheken und die Kooperationen mit diesen zu schmälern.
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