Im Bundestag notiert: Streichung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeld
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant derzeit keine Streichung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeld nach dem Einkommensteuergesetz. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/337) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/296) deutlich. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass für die sehr unterschiedlichen Vorschriften und Regeln, nach denen die staatlichen Förderleistungen berechnet werden, nach dem Grundgesetz die Länder zuständig seien; die Regeln unterschieden sich von Land zu Land.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.