hib-Meldung
025/2006
Datum: 27.01.2006
heute im Bundestag - 27.01.2006
"An der Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen nicht beteiligt"
16/426) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/348) zu den Ermittlungen deutscher
Sicherheitsbehörden im Fall des in Syrien inhaftierten
deutschen Staatsbürgers Mohammed Haidar Zammar. Sie gehe davon
aus, so die Regierung, dass Zammar Deutschland freiwillig verlassen
habe. Zammar habe seit Dezember 2001 in Marokko als verschollen
gegolten. Die Bundesregierung habe alles unternommen, seinen
Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Im November 2002 sei er von
Mitarbeitern dreier Sicherheitsbehörden des Bundes in Syrien
befragt worden. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001
habe der Generalbundesanwalt auch ein Ermittlungsverfahren gegen
Zammar eingeleitet. Nach Presseberichten vom 18. Juni 2002, dass
Zammar sich in Syrien aufhalten solle, sei die deutsche Botschaft
in Damaskus sowohl schriftlich als auch persönlich beim
syrischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie habe um
Mitteilung gebeten, ob Zammar tatsächlich nach Syrien
eingereist sei, den syrischen Behörden sein Aufenthaltsort
bekannt sei und er sich möglicherweise in Haft befinde.
Darüber hinaus habe die Botschaft gegenüber der syrischen
Regierung das Ersuchen von Zammars deutscher Rechtsanwältin um
einen Haftbesuch unterstützt. Keine dieser Demarchen sei
beantwortet worden. Syrien habe Zammar nach Kenntnis der Regierung
bei seiner deutschen Einbürgerung nicht aus der syrischen
Staatsangehörigkeit entlassen. Eine völkerrechtliche
Verpflichtung zur Gestattung konsularischer Betreuung Zammars durch
die deutsche Botschaft in Damaskus habe aus syrischer Sicht daher
nicht bestanden. Wie es in der Antwort weiter heißt, hat
Bundesaußenminister Fischer am 30. März des letzten
Jahres durch ein Schreiben der Rechtsanwältin Zammars
persönlich Kenntnis von dem Fall erlangt. Am 8. April sei ihm
ein Bericht über die dem Auswärtigen Amt vorliegenden
Informationen zu dem Fall vorgelegt worden. Der Bericht habe neben
einer Darstellung der zahlreichen Bemühungen des Amtes um
Zammar nur einen allgemeinen, nicht in Details gehenden Hinweis auf
Kontakte anderer Stellen außerhalb des Auswärtigen Amtes
enthalten. Die Regierung geht davon aus, dass sich Zammar derzeit
in Syrien befindet, heißt es abschließend.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist nach eigener Aussage "in
keiner Weise" an der teilweise behaupteten Verschleppung eines
deutschen Staatsangehörigen nach Syrien beteiligt gewesen.
Dies betont sie in ihrer Antwort (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_025/08