hib-Meldung
069/2006
Datum: 08.03.2006
heute im Bundestag - 08.03.2006
Novelle des Pflanzenschutzgesetzes mehrheitlich beschlossen
16/644) in geänderter Fassung zugestimmt.
Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP
und Die Linke. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag
von Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese eine Klarstellung
verlangten, wann das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BfVL) auf eine Vergleichsuntersuchung
dringen kann. Nach der Novelle kann das BfVL eine
Vergleichsuntersuchung für so genannte parallelimportierte
Pflanzenschutzmittel mit dem Referenzmittel durch ein geeignetes
Labor dann verlangen, wenn es zur "Feststellung der
Verkehrfähigkeit erforderlich" ist. Nach Meinung der
Grünen sollte eine Vergleichsuntersuchung immer dann
erforderlich sein, wenn der Antragsteller keinen Nachweis
darüber erbringen kann, dass etwa das Produkt aus der gleichen
Produktionsstätte stammt. Einig waren sich die Fraktionen
darin, dass das Gesetz zur Anpassung an EU-Recht notwendig sei.
Auch würden damit Umweltschutzstandards bei Parallelimporten
von Pflanzenschutzmitteln verbessert sowie Rechtssicherheit
für die Anwender geschaffen. Union und FDP mahnten an, das
Verfahren zur Überprüfung der Wirkstoffe und
Zusatzstoffe, wie es in einer dem Gesetz folgenden Verordnung
festgelegt werden soll, für die Anwender "überschaubar
und unbürokratisch" zu gestalten. Die abschließende
Beratung im Bundestag steht für den 9. März an.
Berlin: (hib/SAS) Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedsland
der Europäischen Union zugelassen sind, können
künftig auch in Deutschland rasch zum Einsatz kommen, ohne
dass sie hierzulande ein eigenständiges Zulassungsverfahren
durchlaufen müssen. Voraussetzung dafür sei, dass sie den
gleichen Wirkstoff aufweisen, wie ein in Deutschland zugelassenes
Präparat und mit ihm in der Zusammensetzung und Beschaffenheit
übereinstimmen. Geprüft werde dies mit einem "stark
vereinfachten Antragsverfahren" vor der ersten Einfuhr der
Pflanzenschutzmittel. Einer entsprechenden Regelung hat der
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz am Mittwochvormittag mit dem Zweiten Gesetz zur
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes der Koalitionsfraktionen (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_069/01