Reform des Unterhaltsrechts ist nach Ansicht der Liberalen "dringend geboten"
Berlin: (hib/BOB) Eine Reform des Unterhaltsrecht ist nach Ansicht der FDP "dringend geboten". Die Liberalen haben dazu einen Antrag ( 16/891) vorgelegt, in dem die Regierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien dabei zu beseitigen. Die Fraktion spricht sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch gebühre der "absolute Vorrang". Daher seien sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang einzuräumen. Kinderbetreuenden Eltern sowie Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die sich nach mindestens 15-jähriger Ehe scheiden ließen, sei der zweiten Rang einzuräumen. Den dritten Rang teilen sich nach den Vorstellungen der FDP die nicht Kinder betreuenden Ehegatten, die kürzer als 15 Jahren miteinander verheiratet waren, volljährige Kinder, denen nicht der erste Rang eingeräumt wurde, sowie minderjährige verheiratete Kinder.
Nacheheliche Unterhaltsansprüche seien regelmäßig zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Der Unterhaltsberechtigte sei zu eigener Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung anzuhalten.
Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40- bis 60-Jährige seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen, da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Die FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer Betracht bleiben.
Die Freien Demokraten stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet. Eine Neuordnung des Unterhaltsrechts müsse Antworten auf die offenen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu den Folgen der drastischen Abnahme der so genannten Einverdienerehen, die noch heute als Leitbild dem Ehegattenunterhaltsrecht zugrunde liege, geben.
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