hib-Meldung
077/2006
Datum: 14.03.2006
heute im Bundestag - 14.03.2006
Doppelbesteuerung von Konzernen in den EU-Beitrittsstaaten vermeiden
16/914). Das Abkommen von 1990 sieht ein
zweistufiges Verfahren vor, um eine Doppelbesteuerung von
Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren Mitgliedstaaten
der EU ansässigen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
beseitigen. Es unterscheide sich von den
Verständigungsverfahren der bilateralen
Doppelbesteuerungsabkommen durch ein zusätzliches
Schlichtungsverfahren, bei dem eine Schiedsstelle über die
zwischenstaatliche Gewinnaufteilung entscheiden kann.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die zum 1. Mai 2004 der
EU beigetretenen Mitgliedstaaten in die Vermeidung der
Doppelbesteuerung von Konzernen innerhalb der EU einbeziehen. Sie
hat dazu einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 8. Dezember
2004 über den Beitritt der zehn Länder zum
Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung
im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
vom 23. Juli 1990 vorgelegt (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_077/02