hib-Meldung
079/2006
Datum: 15.03.2006
heute im Bundestag - 15.03.2006
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten befürwortet
16/643) gegen das Votum der
Oppositionsfraktionen angenommen. Das Gesetz, dass zur Belebung von
Investitionen und zu Liquiditätsvorteilen für kleine und
mittelständische Unternehmen beitragen soll, soll am Freitag
im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Im
Mittelpunkt steht die steuerliche Abzugsfähigkeit von
erwerbsbedingten Betreuungskosten für Kinder. Um
Kinderbetreuung und Beruf besser zu vereinbaren, ist vorgesehen,
die erwerbsbedingten Betreuungskosten bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen,
höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, wie Betriebsausgaben
oder Werbungskosten steuerlich absetzbar zu machen. Eine
entsprechende Regelung soll auch gelten, wenn nur ein Elternteil
erwerbstätig und der andere behindert, dauerhaft krank oder in
Ausbildung ist. Darüber sollen alle Eltern mit Kindern
zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr zwei Drittel ihrer
Kinderbetreuungskosten, ebenfalls höchstens 4.000 Euro je
Kind, als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abziehen können. In beiden Fällen soll gelten, dass
Aufwendungen für Unterricht, wie Schulgeld, Nachhilfe- oder
Fremdsprachenunterricht, aber auch Musikunterricht, Computerkurse,
die Mitgliedschaft in Sport- oder anderen Vereinen, Tennis-,
Reitunterricht und ähnliches nicht abzugsfähig sind, wie
CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag unterstrichen haben.
Um Missbrauch und Schwarzarbeit vorzubeugen, müssen die
Aufwendungen in Form einer Rechnung sowie zusätzlich mittels
Banküberweisung nachgewiesen werden. Der Ausschuss lehnte
Änderungsanträge der Fraktion Die Linke sowie von
Bündnis 90/Die Grünen ab. Nach dem Vorschlag der Linken
sollten Aufwendungen für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, bei
einer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, als
außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden
können. Die Fraktion schlug vor, die Einkommensteuerschuld um
50 Prozent des Gesamtbetrags der Ausgaben, höchstens 2.100
Euro je Kind, zu ermäßigen. Die Bündnisgrünen
schlugen ähnlich vor, Betreuungskosten für Kinder bis zum
10. Lebensjahr, bei Behinderung bis zum 27. Lebensjahr,
abzugsfähig zu machen, wobei die Ermäßigung der
Steuerschuld 40 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens 1.200
Euro je Kind, betragen sollte. Beide Fraktionen kritisierten die
Regelung im Gesetzentwurf als kompliziert und unverständlich
und wegen der progressionsabhängigen Entlastung als ungerecht.
Die Förderung als Abzug von der Steuerschuld zu gestalten
hätte den Vorteil, heißt es im Änderungsantrag der
Bündnisgrünen, dass der steuerliche Vorteil nicht mehr
von der Höhe des Einkommens, sondern nur vom Umfang der
Inanspruch genommenen Kinderbetreuungskosten abhängt. Nach
Darstellung der Linken würden geringverdienende Eltern
gemessen am Einkommen überproportional mit Betreuungskosten
belastet. Die Koalition begründete ihre Ablehnung damit, dass
der Vorschlag der Linken den Haushaltsrahmen sprengen würde.
Den Grünen enthielt sie entgegen, dass diejenigen, die
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, auch
mehr absetzen können sollten. Im Übrigen würdigten
Union und SPD den Entwurf als "Schritt in die richtige Richtung",
von den man sich Konjunkturimpulse und eine Anregung der
Investitionstätigkeit erhoffe. Die FDP unterstützte das
Ziel des Entwurfs, wies aber auf die bevorstehende
Mehrwertsteuererhöhung als konjunkturschädlich sowie auf
ihren eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Einkommensteuerrechts
hin, der am Donnerstag beraten werden soll. Die Linke nannte das
Vorhaben kompliziert, unsozial und ungerecht, und auch die
Bündnisgrünen sprachen von einer "hochgradigen
Verkomplizierung" und einer sozialen Schieflage durch die
Progressionswirkung. Vorgesehen ist in dem Entwurf darüber
hinaus, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Binnenschifffahrtsflotte zu erhalten, in dem beim Verkauf eines
Binnenschiffes die aufgedeckten stillen Reserven auf gekaufte
Binnenschiffe übertragbar sein sollen. Geplant ist ferner, die
degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA) für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet
für zwei Jahre auf höchstens 30 Prozent und maximal das
dreifache der linearen AfA anzuheben. Die Einkommensteuer auf
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie
Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person
soll stärker als bisher ermäßigt werden
können. 20 Prozent der Arbeitkosten, maximal 1.200 Euro
jährlich bei der Betreuung und maximal 600 Euro jährlich
bei Renovierungen im eigenen Haushalt sollen hier künftig
absetzbar sein. Um kleine und mittlere Unternehmen zu fördern,
will die Koalition schließlich die Umsatzgrenze bei der
Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen
(Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 Euro auf
250.000 Euro anheben. Die derzeitige Regelung zur Ist-Versteuerung
in den neuen Ländern soll über dieses Jahr hinaus bis
Ende 2009 verlängert werden. In den neuen Ländern gilt
eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Der Ausschuss
lehnte einen Antrag der Grünen ab, die volle Abziehbarkeit
privater Steuerberatungskosten von diesem Jahr an wieder
einzuführen. Keine Mehrheit fand ein weiterer
Änderungsantrag der Fraktion, grundsätzlich alle
"handwerklichen Tätigkeiten" steuerlich zu begünstigen,
weil die im Gesetzestext enthaltene Formulierung
"Handwerkerleistungen" zu Abgrenzungsproblemen gegenüber
solchen Betrieben führe, die in die Handwerksrolle eingetragen
sind. Dazu erklärte die Koalition, in den Bericht des
Ausschusses an das Bundestagsplenum solle aufgenommen werden, dass
ein beauftragtes Unternehmen nicht unbedingt in die Handwerksrolle
eingetragen sein müsse, damit die steuerliche Absetzbarkeit
der Leistungen gewährleistet ist.
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag den
Gesetzentwurf CDU/CSU und SPD zur steuerlichen Förderung von
Wachstum und Beschäftigung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_079/01