Gesetzesänderung zur Buchpreisbindung gebilligt
Berlin: (hib/SUK) Ohne Aussprache hat am Mittwochnachmittag der Kulturausschuss einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ( 16/238) einstimmig gebilligt. Ziel des Entwurfs ist es, dass der Preisnachlass für Schulbücher erhalten bleibt, unabhängig von der privaten Mitfinanzierung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler. Damit soll der Sammelrabatt für Schulbuchstellungen von der bisherigen gesetzlichen Erfordernis abgekoppelt werden, dass die Finanzierung der Bücher überwiegend durch die öffentliche Hand erfolgen muss. Die Abgeordneten stimmten außerdem zwei Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD (16(22)013 und 16(22)013 neu) zu, die den Gesetzentwurf präzisierten.
Der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Otto (FDP) begründete das "ungewöhnliche Verfahren", ohne Beratungen über den Entwurf abzustimmen, damit, dass es im Interesse der Schulen und Druckereien läge, das Gesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden, weil dann neue Bücher angeschafft werden müssten und man bis dahin "Rechtsklarheit" herstellen wolle.
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